Bilanz zur Gebührenordnung für Zahnärzte


Kein dringender Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen

(14.09.15) - Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die erste Verordnung zur Änderung der GOZ vom Dezember 2011 war Anfang 2012 in Kraft getreten. Zwar überschreite der seither festgestellte Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent die Prognose von sechs Prozent, heißt es in einer Unterrichtung (18/5894) der Regierung an den Bundestag.

Jedoch sei zu berücksichtigen, dass der Anteil der Material- und Laborkosten habe geschätzt werden müssen und die Entwicklung der privatärztlichen Honorare nur anhand der 2011 vorliegenden Daten von 2008 habe vorhergesagt werden können. Ferner sei davon auszugehen, dass der zahnmedizinische und technische Fortschritt zu einer Ausgabensteigerung beigetragen habe, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt war.

Es zeige sich im Übrigen eine Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Ob diese begrüßenswerte Entwicklung auf eine verbesserte Mundgesundheit und ein gesteigertes Gesundheitsbewusstsein mit verstärkter Nachfrage nach prophylaktischen Leistungen zurückzuführen sei, bedürfe weiterer Untersuchungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)



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