Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise


Markttransparenzstelle soll ihre Arbeit spätestens 2013 beginnen
Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten


(13.01.12) - Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas soll ihre Tätigkeit spätestens Anfang 2013 aufnehmen. Der konkrete Zeitpunkt hänge auch von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ab, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7904). Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten. Aufgabe der Transparenzstelle soll die Suche nach Anhaltspunkten für unzulässige Preisbildung beim Großhandel mit Strom und Gas sein.

In ihren Vorbemerkungen schreibt Bündnis 90/Die Grünen:
"Schon in ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm aus dem Herbst 2010 schrieb die Bundesregierung, dass sie einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einbringen wolle. 'Diese zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.'

In seinem Bericht vom 24. Mai 2011 an den Wirtschaftsausschuss zum Stand der Einrichtung der Markttransparenzstelle schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass es schon seit dem letzten Quartal 2010 über einen Arbeitsentwurf verfüge. Es habe ihn aber zurückgehalten, um auf die EU-Rechtsverordnung 'Integrität der Energiemärkte', genannt REMIT, zu warten. Jedoch schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in diesem Bericht auch, dass 'zeitnah' ein Entwurf vorgelegt werden solle, 'unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen, die bis zum EU-Energierat im Juni im Wesentlichen erkennbar sein werden'.

Seitdem hat die Bundesregierung wiederholt die Bedeutung des Wortes 'zeitnah' erweitert, zuletzt wurde der Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf für Anfang 2012 angekündigt (Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages vom 23. September 2011).

Diese Zeitverzögerung ist angesichts der Notwendigkeit der Überwachung des Energiemarktes völlig unangemessen. Schon 2009 sprach der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Johannes Kindler, davon, dass ein Scheunentor für den Marktmissbrauch offensteht. Auch die Bundesregierung wies in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4090) 'Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise' vom Januar 2011 immer wieder auf die Markttransparenzstelle hin, um Lücken in der Aufsicht zu schließen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen