Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
Wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts: Bundesregierung beabsichtigt, das Urheberrecht neu zu regeln
Das Internet dürfe kein urheberrechtsfreier Raum sein -Vielmehr gelte das Recht gleichermaßen im Online- wie im Offline-Bereich
(12.08.11) - Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, mit dem das Urheberrecht weiter an die moderne Medien- und Informationsgesellschaft angepasst werden soll. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6678) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6560) mit.
Der Regierung zufolge darf das Internet kein urheberrechtsfreier Raum sein. Vielmehr gelte das Recht gleichermaßen im Online- wie im Offline-Bereich. Die Regierung wird das Urheberrecht deshalb mit dem Ziel weiterentwickeln, ein "hohes Schutzniveau" und eine "wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts" zu gewährleisten.
Sowohl in der digitalen Welt wie im analogen Bereich gelte: Grundsätzlich solle allein der Urheber entscheiden, ob, auf welche Art und Weise und für welches Entgelt sein Werk genutzt darf. Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke vorzuschlagen, welche die Interesse der Urheber und ihr Recht eine angemessene Vergütung berücksichtigt. Ob man auch eine Regelung zur Nutzung vergriffener Werke erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft.
Die Regierung begrüßt die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Voraussetzungen für eine Nutzung verwaister Werke durch eine Richtlinie zu harmonisieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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