Urhebervergütung wird rückabgewickelt
Das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung wird genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2016 der Verwertungsgesellschaft Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt
Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das im Juni 2016 in Kraft trat, ist nach Einschätzung der Deutschen Bundesregierung ein "zeitgemäßer Rechtsrahmen" für die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften geschaffen worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kontrolliere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/12068) auf eine Kleine Anfrage (18/11915) der Fraktion Die Linke.
In dem Zusammenhang werde auch das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte.
Die VG Wort habe bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verteilung zu korrigieren. Der Verwaltungsrat habe am 10. Oktober 2016 einen Beschluss gefasst über die Rückforderung im Zeitraum 2012 bis 2015 der an Verlage ausgeschütteten Beträge. Am 26. November 2016 habe die Mitgliederversammlung ein anonymisiertes Verfahren beschlossen, "das auf der Grundlage freiwilliger Abtretungen von Nachforderungsansprüchen durch die Autoren" eine Verrechnung ermögliche. Die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung dauere derzeit noch an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2016 der Verwertungsgesellschaft Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Demnach steht die Vergütung ausschließlich den Autoren zu. Die Höhe der Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015, die sich aus dem BGH-Urteil ergibt, soll bei rund 100 Millionen Euro liegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 12.06.17
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