Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes
Compliance beim Urheberrecht: Bundesregierung bewertet Urheberrechtsgesetz als verfassungsmäßig
Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart
(11.07.13) - Nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung ist Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes, der einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende postuliert, verfassungsgemäß. Mit diesen Worten kommentiert die Regierung in einer Antwort (17/13678) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13498) die in Karlsruhe von einem Verlag eingereichte Klage gegen diesen Paragraphen, der aus Sicht des Unternehmens einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstellt.
Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart. In der Antwort wird die geringe Zahl solcher Verträge darauf zurückgeführt, dass sich die Verhandlungen "angesichts der vielfach gegensätzlichen Interessen von Kreativen und Verwertern oft schwierig und zeitaufwendig" gestalteten. Zudem existierten nicht in allen Branchen kreativen Schaffens Vereinigungen, die zu solchen Verhandlungen in der Lage seien. (Deutsche Bundesregierung:
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.