Verunsicherung der Anleger
Deutsche Bundesregierung will etwas gegen Fondsschließungen tun
Ein Diskussionsentwurf der Bundesregierung stelle "keine verlässliche Grundlage für eine Anlageentscheidung" dar
(10.08.10) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der von ihr geplanten Gesetzesänderung für offene Immobilienfonds und der Aussetzung der Anteilsrücknahme beim offenen Fonds "AXA Immosolutions".
"Eine Kausalität lässt sich hier nicht nachweisen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/2640) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2384). Ein Diskussionsentwurf der Bundesregierung stelle "keine verlässliche Grundlage für eine Anlageentscheidung" dar. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Berichterstattung über den Diskussionsentwurf zur Verunsicherung der Anleger geführt habe.
Wie die Regierung in der Antwort weiter erläutert, besteht ihrer Ansicht nach wegen der in den vergangenen Jahren erhöhten Zahl von Fondsschließungen bei offenen Immobilienfonds Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung.
Einige Fonds hätten das Versprechen der täglichen Rücknahme von Anteilscheinen nicht einhalten können. Daher habe das Finanzministerium einen Entwurf vorgelegt, um die Liquiditätssteuerung der Fonds zu verbessern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.