Keine Pläne für Fernbusmaut


"Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" habe Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und beseitigt
Der wirtschaftliche Erfolg des Fernbuslinienverkehrs deutet darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes erreicht wurden



Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt es derzeit keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. Das geht aus der Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung (18/11160) über die Folgen der Anfang 2013 erfolgten Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs hervor. Mit dem dazu verabschiedeten "Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" sei der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Fernbuslinien beseitigt worden, heißt es in der Vorlage. Ziel dessen sei es gewesen, den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr zu ermöglichen und dem Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative zu eröffnen.

Wie das BMVI schreibt, sei nach einer kurzen Einführungsphase der innerdeutsche Fernbusmarkt zügig in eine dynamische Wachstumsphase übergegangen, die durch schnell steigende Fahrgastzahlen, diverse Marktein- und -austritte und eine hohe intra- und intermodale Wettbewerbsintensität geprägt gewesen sei. "Der wirtschaftliche Erfolg des Fernbuslinienverkehrs deutet darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes erreicht wurden", urteilt das Ministerium.

Kontrovers diskutiert werden laut der Vorlage die verkehrspolitischen Auswirkungen der Fernbusliberalisierung. "Sehr deutlich wird zum Beispiel kritisiert, dass zwischen dem Fernbus und den Eisenbahnen ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestünden", heißt es in der Unterrichtung. Fernbusse müssten - im Gegensatz zum Schienenverkehr - keine unmittelbaren Infrastrukturkosten wie etwa Stations- und Trassenpreise tragen. Zudem gebe es im BMVI keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. "Bis Ende 2017 wird jedoch - entsprechend einer Bitte der Regierungskoalition - eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf Fernbusse durchgeführt", teilt das BMVI mit.

Als nachteilig wird der Unterrichtung nach von Verbraucherseite, aber auch dem Busgewerbe, empfunden, dass keine ausreichenden Haltestellenkapazitäten vorhanden seien. Über die Verantwortlichkeiten bestünden unterschiedliche Auffassungen. Die Kommunen erwarteten eine verbesserte finanzielle Förderung von Omnibusbahnhöfen. Bei der Genehmigung von Haltestellen und des Fahrplans seien in der Praxis zudem erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten. Auf Fachebene solle geprüft werden, ob hierfür ein gesetzlicher Änderungsbedarf besteht, empfiehlt das Ministerium.

In der Unterrichtung wird auch auf die Ergebnisse der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführten Straßenkontrollen von Lenk- und Ruhezeiten verwiesen. Danach habe sich im Personenverkehr die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Jahr 2015 gegenüber den beiden Vorjahren seit der Fernbusliberalisierung deutlich verschlechtert. Die Beanstandungsquote für den Personenverkehr habe bei 26,95 Prozent und damit deutlich über der Beanstandungsquote des Güterverkehrs mit rund 19 Prozent gelegen. "Zu diesem bedenklichen Ergebnis hat insbesondere der Fernbuslinienverkehr mit einer Beanstandungsquote von 31,61 Prozent beigetragen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 09.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen