Zertifizierung von Digitalfunkgeräten
Im Digitalfunk BOS dürfen nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden
Bundesregierung: Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle
Die Zertifizierung von Digitalfunkgeräten ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/715) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/536). Wie die Abgeordneten darin ausführten, stellt die Umstellung des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Analogfunk auf Digitalfunk "einen wesentlichen Teil des Modernisierungsvorhabens dieser Einrichtungen dar". In Sachsen und Thüringen seien Feuerwehren, Polizei- und Rettungskräfte mit neuen Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgerüstet worden. Durch den Verkauf des britischen Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera "wurde der Ankauf nun bis auf weiteres gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten".
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden dürften, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden. Die Zertifikate gelten laut Vorlage grundsätzlich unbefristet. Es sei bisher auch kein Zertifikat von der BDBOS aufgehoben worden. Bereits in der Vergangenheit zertifizierte Endgeräte der Firma Sepura könnten grundsätzlich weiter verwendet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eröffnete Anfang Mai 2017 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein außenwirtschaftsrechtliches Investitionsprüfungsverfahren auf Grund von Sicherheitsbedenken im Digitalfunk BOS, wie die Regierung ferner ausführt. Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle.
Bisher sind der Antwort zufolge bereits 56 Zertifizierungsverfahren für Endgeräte der Firma Sepura vollständig abgeschlossen worden. Seit Abschluss des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Firma Hytera im Mai 2017 seien weitere drei Zertifikate für drei Sepura-Endgeräte erlassen worden unter der aufschiebenden Bedingung, dass zur Beendigung des Investitionsprüfungsverfahrens "bezüglich des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Hytera Communications Corporation Limited zwischen den Erwerbsparteien einschließlich deren Erwerbszwischengesellschaften" und der Bundesrepublik ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen werden wird". Diese Bedingung sei jedoch nicht erfüllt worden, die Vertragsverhandlungen dauerten noch an, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 06.04.18
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