Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes


Mehrzahl der Verbraucher "traue der Neutralität der Informationen der staatlichen Behörde"
"Spezialgesetz für Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich" in Deutschland sei jedoch einzigartig


(08.07.10) - Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zieht die Deutsche Bundesregierung eine positive Bilanz. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation des VIG hervor, der jetzt als Unterrichtung (17/1800) vorliegt. Die wissenschaftlichen Studien zum VIB seien von "unabhängigen Forschungsinstituten" durchgeführt worden, um nach den "sehr kontroversen und zum Teil emotional geführten Debatten" der vergangenen zwei Jahre eine "sachliche Diskussion" zu ermöglichen.

Die Studien kamen laut Bundesregierung zum Ergebnis, dass die "gesamte Bandbreite informatorischer Tätigkeit" von Verbrauchern seit der Einführung des VIG in Anspruch genommen worden ist. Die Mehrzahl der Verbraucher "traue der Neutralität der Informationen der staatlichen Behörde". Vor allem Bundesbehörden hätten ihre Internetauftritte nach dem Erlass des VIG verbessert und würden umfassend über Rechte und Verfahren des VIG informieren.

Durch eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Ländern wie Dänemark, Großbritannien und den USA habe sich herausgestellt, dass die inhaltlichen und funktionellen Regeln und das Informationsniveau der Länder vergleichbar seien. Das "Spezialgesetz für Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich" in Deutschland sei jedoch einzigartig.

Aus dem Vergleich zu den anderen Ländern ergeben sich laut Bundesregierung auch Änderungsvorschläge, beispielsweise eine "Umwandlung" des Informationsrechts in ein "Akteneinsichtsrecht", was die Bearbeitungszeit verkürzen würde, oder die Möglichkeit einer Antragstellung durch formlose E-Mails. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen