Hybridkapital in der Finanzmarktkrise


Deutsche Bundesregierung: Die Bedeutung von Hybridkapital deutscher Banken wird aufgrund der Basel-III-Beschlüsse zurückgehen
Fraktion Bündnis 90/die Grünen macht darauf aufmerksam: In den Jahren 2007 und 2008 hingegen wäre trotz Verlusten das Hybridkapital noch weitestgehend voll bedient worden, so dass hohe Liquiditätsabflüsse bei den Banken stattgefunden hätten

(08.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat ihre Antwort (17/4496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (17/3969) mit detaillierten Angaben zum Hybridkapital deutscher Banken vorgelegt. Dabei äußert die Bundesregierung die Erwartung, dass die Bedeutung von Hybridkapital aufgrund der Basel-III-Beschlüsse zurückgehen wird.

Wie die Fraktion in ihrem Vorwort zur Anfrage schreibt, sind unter Hybridkapital Kapitalinstrumente zu verstehen, die sich weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zuordnen lassen.

Sie können dem Eigenkapital zugewiesen werden, wenn sie Verluste tragen, aber auch Fremdkapitalcharakter haben, wenn sie kündbar sind.

Für deutsche Banken sei Hybridkapital eine wichtige Komponente ihres Eigenkapitals.
Nach § 10 Absatz 4 bzw. 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind die Hybridkapitalarten "Stille Einlagen" bzw. "Genussscheine" nur dann dem Kern- bzw. Ergänzungskapital zurechenbar, wenn sie bis zur vollen Höhe am Verlust teilnehmen.

Doch erst infolge des Anfang 2010 bekannt gewordenen Drängens der EU-Kommission habe tatsächlich eine beschränkte Teilnahme dieser Hybridkapitalarten an den Verlusten der Landesbanken des Jahres 2009 stattgefunden.

In den Jahren 2007 und 2008 hingegen wäre trotz Verlusten Hybridkapital noch weitestgehend voll bedient worden, so dass hohe Liquiditätsabflüsse bei den Banken stattgefunden hätten. Hintergründe hierzu seien der Öffentlichkeit bisher nahezu unbekannt – auch vor dem Hintergrund zuvor erfolgter Stabilisierungshilfen durch den Sonderfond Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und der Positionierung der Bundesregierung im Zuge der entsprechenden Beihilfeverfahren.

Ferner würden sich Fragen ergeben nach den Auswirkungen der Basel-III-Beschlüsse bezüglich Hybridkapital auf die Banken in Deutschland. Insbesondere müsste man fragen, warum im Zuge der Bankenrettung auf die Investoren so große Rücksichten genommen wurden, obwohl frühzeitig absehbar gewesen wäre, dass Basel III eine Verbesserung der Qualität des Kapitals, d. h. eine deutliche Verringerung seiner hybriden Bestandteile, zum Ziel nehmen würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen