EU-Vorschläge für TTIP unterstützt
Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in bilateralen Investitionsschutzabkommen
Das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts werde unterstützt
(07.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen Union für ein Investitionsschiedsgericht im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP. Außerdem werde das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts unterstützt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7753) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Antwort enthält eine Übersicht über die von Deutschland mit anderen Ländern geschlossenen Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV).
Vorbemerkung der Fragesteller
Viele Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland enthalten Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) und eröffnen ausländischen Investoren damit die Möglichkeit die Vertragsparteien zu verklagen. Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik an ISDS hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einen Modell-Investitionsschutzvertrag in Auftrag gegeben, der im Mai 2015 veröffentlich wurde. Im September hat die Europäische Kommission einen weiteren Vorschlag vorgestellt, wie ISDS aus ihrer Sicht reformiert werden soll.
Die Europäische Kommission schlägt ein Investitionsschiedsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) vor, das zukünftig Eingang finden soll in die von der Europäischen Union oder Mitgliedstaaten verhandelte IFV und Handelsabkommen. In Anbetracht dieser Reformvorschläge stellt sich die Frage, inwiefern die bestehenden IFV der Bundesrepublik Deutschland diesen Vorschlägen entsprechen oder angepasst werden müssen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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