Beschäftigte mit EU-Terrorlisten überprüfen


Zollrecht: Regierung hält Sicherheitsüberprüfungen für gerechtfertigt
Rechtliche Grundlagen und die Praxis des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator – AEO)


(07.01.11) - Unternehmen, die zollrechtliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen erhalten wollen, müssen ihre Beschäftigten anhand der sogenannten EU-Terrorlisten überprüfen.

Diese Überprüfungen würden sowohl den rechtsstaatlichen Anforderungen als auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/4136) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/3260). Die Fraktion hatte auf Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen diese Praxis hingewiesen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im April 2005 hat die Europäische Union (EU) mit der Änderung des Zollkodex eine Vorgabe der Weltzollorganisation in europäisches Recht umgesetzt. "Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator)" (www.zoll.de).

Auf dieser Grundlage können seit dem 1. Januar 2008 europäische Unternehmen diesen in drei Stufen angebotenen Status beantragen und so die damit verbundenen Vergünstigungen bei Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften erhalten.

Bei der Europäischen Kommission wird ein Verzeichnis aller Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten geführt und nach Zustimmung der Inhaber eines AEO-Zertifikats im Internet veröffentlicht.

Für die Erteilung eines solchen Zertifikats muss ein Unternehmen nachweisen,
dass es
1. zahlungsfähig ist,
2. keine Zuwiderhandlung gegen Zollvorschriften durch Geschäftsführung oder Zollverantwortliche vorliegen und
3. die Lieferkette gesichert bzw. sicher ist. Das heißt, dass nicht an Firmen oder Personen geliefert oder von Firmen und Personen importiert wird, die auf einer Antiterrorliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen (oder anderer Drittstaaten) stehen.

Auf dieser Grundlage hat sich ein regelrechter Markt entwickelt, auf dem automatisierte Screenings und Abgleiche der Unternehmen und ihrer Partner und den Terrorlisten angeboten werden.

Der Zoll aber besteht für die höheren Stufen des Zertifikats – AEO-S und AEO-F – auf einem flächendeckenden und systematischen Abgleich der Mitarbeiter- und Bewerberdaten mit den Listen verdächtiger Personen nach den EG-Antiterrorverordnungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen