Linke fragt nach Schutz von Patientendaten
Weiterleitung der Unterlagen über die Krankenkassen verstoße gegen den Datenschutz und müsse künftig unterbleiben
Schon vorgekommen, dass vertrauliche Unterlagen bei den Kassen geöffnet wurden
(06.11.15) - Mit dem Schutz von Patientendaten befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6216). Es geht um das sogenannte Umschlagverfahren, bei dem Ärzte bestimmte Unterlagen, die für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt sind, nicht direkt dorthin senden, sondern an die Krankenkassen zur Weiterleitung an den MDK schicken. Die Papiere werden in der Regel in einem geschlossenen Umschlag verschickt mit dem Hinweis: "Ärztliche Unterlagen - Nur vom MDK zu öffnen."
Es sei jedoch vorgekommen, dass die vertraulichen Unterlagen bei den Kassen geöffnet wurden. Und selbst wenn die sensiblen Patientendaten den MDK in einem verschlossenen Umschlag erreichten, werde er von dort nicht selten offen an die Krankenkassen zur Ablage zurückgegeben. Das Verfahren sei jetzt von der Bundesdatenschutzbeauftragten kritisiert worden. Demnach verstoße eine Weiterleitung der Unterlagen über die Krankenkassen gegen den Datenschutz und müsse künftig unterbleiben.
Nach einem Bericht der "Ärztezeitung" dürfen Krankenkassen niedergelassene Ärzte nicht mehr dazu auffordern, ihnen Unterlagen für den MDK in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden. Die Kassen müssten den Ärzten vielmehr einen direkt an den MDK adressierten Rückumschlag zur Verfügung stellen. Ärzte müssen zum Beispiel Unterlagen wie Krankenhausentlassberichte direkt an den MDK schicken.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem danach, in welchem Umfang bisher von dem umstrittenen Verfahren Gebrauch gemacht wurde und wie in dem Zusammenhang Verstöße gegen den Datenschutz künftig geahndet werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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