Diskussion zum EU-Klimaschutzziel
Regierung: Stilllegung überschüssiger Emissionsrechte kein Thema bei EU-Kommission
Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020
(04.10.11) - Eine Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit "nicht von der EU-Kommission offiziell vorgeschlagen". Daher gebe es dazu auch keine Position der Regierung, heißt es in der Antwort (17/6974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6838).
Darin betont die Bundesregierung außerdem, dass sie nicht an Spekulationen teilnehme. Stattdessen werde Deutschland sich auf der Basis seiner Klimapläne an der weiteren Diskussion zum EU-Klimaschutzziel beteiligen.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, gehört zu den Klimaplänen der Regierung neben dem Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020. Zudem soll den Angaben zufolge der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
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FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
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Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
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Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.