Jobcenter gewährleisten Datenschutz


Datenschutzverstöße im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) laut Bundesregierung kein gravierendes Problem
Nach Informationen des Datenschutzbeauftragten gebe es keine regionalen oder lokalen Auffälligkeiten im Umgang mit dem Datenschutz bei den Jobcentern

(04.07.13) - Datenschutzverstöße im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung kein gravierendes Problem dar. Das lässt sich ihrer Antwort (17/13597) auf eine Kleine Anfrage (17/13234) der Fraktion Die Linke entnehmen.

In dieser heißt es gleichzeitig, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit keine Statistik zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im SGB-II-Bereich führen. Repräsentative Zahlen lägen der Regierung deshalb nicht vor. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte seit 2011 fast 1.000 Eingaben Betroffener bearbeitet hat, die den Schutz ihrer Daten durch die gE (gemeinsame Einrichtungen) nicht gewährleistet sahen.

Nach Informationen des Datenschutzbeauftragten gebe es keine regionalen oder lokalen Auffälligkeiten im Umgang mit dem Datenschutz bei den Jobcentern. Aus der Zahl behaupteter Verstöße könne nicht im Umkehrschluss auf eine mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Sozialdaten geschlossen werden, schreibt die Regierung unter Berufung auf den Datenschutzbeauftragten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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