Angleichung der Arzthonorare
Arbeit an Konzept zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare läuft
Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen
(31.05.11) - Die Gestaltungskompetenz zur Angleichung der vertragsärztlichen Honorare liegt nach Darstellung der Bundesregierung beim Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Die Ergebnisse sind abzuwarten und schließlich von der Bundesregierung zu bewerten", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/5723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5608).
Ob eine Angleichung der Arzthonorare zu Mehrausgaben bei den Kassen führt, könne die Regierung erst dann beurteilen, wenn das Konzept des Bewertungsausschusses vorliegt.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten in ihrer Funktion als Trägerorganisation des Bewertungsausschusses das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass “trotz intensivster Bemühungen ein Zeitrahmen bis zum 20. Juli 2011 notwendig sei", um ein Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. Gesetzliche Aufgabe des Bewertungsausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).