Export von Überwachungstechnik
Export von Überwachungstechnologie und Schutz der Menschenrechte
Überwachungstechnologie, Zensursoftware und andere Programme zur Kontrolle der elektronischen Kommunikation gehören für autoritäre Regime zu den wichtigsten Werkzeugen, um Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten zu kontrollieren
Der Export bestimmter Überwachungstechnologien ist genehmigungspflichtig. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13546) mitteilt, wurden von 2014 bis 2016 Exporte von Überwachungstechnologien in 17 von den fragenden Abgeordneten benannte Länder in einem Gesamtwert von rund 87 Millionen Euro genehmigt. Die meisten Genehmigungen betrafen Exporte nach Ägypten und in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Vorbemerkung der Fragesteller
Überwachungstechnologie, Zensursoftware und andere Programme zur Kontrolle der elektronischen Kommunikation gehören für autoritäre Regime zu den wichtigsten Werkzeugen, um Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten zu kontrollieren. So sind mittlerweile zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen sich Regimekritikerinnen und Regimekritiker und Journalistinnen und Journalisten in autoritären Staaten durch die Behinderung, Manipulation oder Überwachung von Telekommunikation sowie die Nachvollziehbarkeit ihres Mobilitätsverhaltens häufig erheblichen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sahen.
Sehr oft wurde dabei eine Technologie europäischer Firmen genutzt, darunter auch Unternehmen aus Deutschland. Deutsche und europäische Firmen unterminieren damit aus Sicht der Fragesteller die Bekenntnisse europäischer Politikerinnen und Politiker und zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie. Dies bedeutet einen erheblichen Schaden für das europäische Ansehen.
Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel kündigte im Jahr 2014 an, den Export von Überwachungstechnologie deutlich einzuschränken. Dennoch gibt es weiterhin Berichte über den weit verbreiteten Einsatz europäischer Überwachungstechnologie in autoritären Staaten. Die Bundesregierung räumt darüber hinaus ein, den Export von Technologie zur Bekämpfung von Terrorismus nach Ägypten genehmigt zu haben (vgl. Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/13076), obwohl die Terrorismusdefinition der ägyptischen Regierung deutlich von der der Bundesregierung abweicht.
Um eine einheitliche europäische Regelung für den Export von Überwachungssoftware auch unter veränderten technischen und politischen Gesichtspunkten zu erreichen, verhandelt die Europäische Union (EU) derzeit über eine Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung, in denen nach dem Entwurf der Europäischen Kommission zentrale Fortschritte zum Schutz der Menschenrechte erzielt werden könnten. Es bedarf effektiver, verbindlicher und einheitlicher Regeln, um dieses Reformvorhaben effektiv werden zu lassen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 13.11.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>