Rolle des Koordinators für digitale Diienste


Aussagen der Bundesregierung zu Plänen über sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste/Digital Services Act) und zum Bundesverband RIAS
Vor dem Hintergrund der offenen Unterstützung durch die Bundesregierung für den Verein "Bundesverband RIAS" und der Tatsache, dass die Bundesregierung den Verein bereits mit mindestens 1.915.968,70 Euro aus Steuergeld finanziert hat, erwarten die Fragesteller eine Stellungnahme von der Bundesregierung



Die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber obliegt nach Artikel 22 des Digital Services Act ausschließlich dem Koordinator für digitale Dienste. Das antwortet die Bundesregierung (20/7879) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/7713). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob Kriterien für die Auswahl solcher Hinweisgeber im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 des geplanten Gesetzes über digitale Dienste entwickelt wurden.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie selbst keine Kriterien entwickelt habe. Die Kriterien für "die Zuerkennung und den Widerruf des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber" seien in Artikel 22 des DSA abschließend aufgeführt, schreibt sie.

Der Gesetzentwurf für die nationale Umsetzung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, heißt es in der Antwort weiter. Er enthalte alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle, welche die Bundesregierung für erforderlich halte. Hinweise über die Arbeit der vertrauenswürdigen Hinweisgeber könnten sowohl an die Anbieter von Online-Plattformen als auch an den nationalen Koordinator für digitale Dienste gegeben werden. 8Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.08.23
Newsletterlauf: 13.10.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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