Überregulierungen am Kapitalmarkt


FDP-Anfrage hat Bürokratieabbau bei Regulierung börsennotierter Unternehmen im Sinn - Welchen Aufwand hat die Einführung von Insiderverzeichnissen bei börsennotierten Unternehmen verursacht?
In wie vielen Fällen hat die BaFin zur Überprüfung von Verdachtsfällen des Insiderhandels auf Insiderverzeichnisse zurückgegriffen?


Guido Westerwelle:
Guido Westerwelle: börsennotierte Unternehmen unter Bürokratiedruck, Bild: FDP

(23.07.07) - Nach dem Bürokratieabbau bei der Regulierung börsenorientierter Unternehmen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6012). Kapitalmarktexperten sprächen inzwischen von "Überregulierungen am Kapitalmarkt", die die Attraktivität der Börsennotierung im Verhältnis zu anderen Formen der Kapitalaufnahme mindere.

Die Regierung soll sagen, ob sie die Möglichkeiten des Bürokratieabbaus bei Regulierungen börsenorientierter Unternehmen prüfen will. Die Abgeordneten fragen ferner, in wie vielen Fällen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Prüfung von Insiderhandel-Verdachtsfällen auf so genannte Insiderverzeichnisse zurückgegriffen hat.

Bürokratieabbau bei der Regulierung börsennotierter Unternehmen
Die Bundesregierung hat "bessere Rechtsetzung" und "Bürokratieabbau" zu einem Schwerpunkt ihres politischen Programms erklärt. Die Erfahrung zeigt, dass auch viele gut gemeinte Regeln exzessive bürokratische Folgen haben können. Dies gilt auch für die spezifischen Regulierungen für börsennotierte Unternehmen, die von aktiengesetzlichen Sonderregeln bis hin zu Auflagen an die Unternehmens- respektive Kapitalmarktkommunikation reichen.

Eine Reihe von Kapitalmarktexperten spricht angesichts der gewachsenen Regulierungsintensität mittlerweile offen von "Überregulierungen am Kapitalmarkt", die die Attraktivität der Börsennotiz im Verhältnis zu anderen Formen der Kapitalaufnahme herabsetze. Damit würde genau das Gegenteil dessen erreicht, was mit den vielfältigen Schutzvorschriften ursprünglich bezweckt wurde. Anleger besäßen weniger Möglichkeiten, in börsennotierte Aktien zu investieren, weil Unternehmen regulierungsbedingt Finanzierungsformen außerhalb der Börse bevorzugten.

Kleine Anfrage der FDP

Die FDP-Fraktion fragte die Bundesregierung:
1. Unternimmt die Bundesregierung derzeit konkrete Schritte, systematisch Möglichkeiten des Abbaus von Bürokratie und der Reduktion von Ineffizienzen bei den spezifischen Regulierungen börsennotierter Unternehmen zu prüfen?

2. Wenn ja, wann ist hier mit Ergebnissen beziehungsweise Empfehlungen zu rechnen?

3. Kann die Bundesregierung beziffern, welchen administrativen Mehraufwand jeweils die Erweiterung der Ad-hoc-Meldepflichten (§ 15 WpHG) sowie der Directors’ Dealings-Meldungen (§ 15a WpHG) und die Einführung von Insiderverzeichnissen (§ 15b WpHG) bei börsennotierten Unternehmen verursacht hat?

4. Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen dieses Maßnahmenpaketes für den Kapitalmarkt nach den ersten Erfahrungen ein?

5. Lässt sich diese Einschätzung empirisch fundieren?

6. In wie vielen Fällen hat die BaFin zur Überprüfung von Verdachtsfällen des Insiderhandels seit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes auf Insiderverzeichnisse zurückgegriffen?

7. Wie viele Verfahren wurden aufgrund des Hinzuziehens der Insiderverzeichnisse eröffnet?

8. Wie viele dieser Verfahren hätten ohne Insiderverzeichnis
a) gar nicht oder
b) nur mit Verzögerung eröffnet werden können?

9. Welchen zusätzlichen Aufwand hat die Einführung des jährlichen Dokumentes nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) für die börsennotierten Unternehmen verursacht?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit das jährliche Dokument bei Anlageentscheidungen von professionellen und privaten Anlegern genutzt wird?

11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines so genannten jährlichen Dokumentes (§ 10 WpPG) obsolet geworden ist, da nunmehr eine europaweite Speicherung von Kapitalmarktpflichtinformationen besteht?

12. Wenn ja, plant die Bundesregierung, auf europäischer Ebene Schritte zur Änderung der entsprechenden Regelung in der Prospekt-Richtlinie zu unternehmen?

13. Wo sieht die Bundesregierung generell Verbesserungsbedarf mit Blick auf die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Prospektrichtlinie und die Transparenzrichtlinie?

14. Liegen der Bundesregierung Erfahrungen zum Maßnahmenpaket des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vor?

15. Ist es insbesondere gelungen, das "missbräuchliche Ausnutzen von Rechten und Rechtsmitteln zu beschränken" (Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des UMAG vom 14. März 2005, Bundestagsdrucksache 15/5092, S. 10)?

16. Wenn der Bundesregierung (noch) keine Erfahrungen vorliegen, für wann ist eine systematische Erhebung der Auswirkungen des UMAG geplant?

Berlin, den
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

(Bundestag: FDP: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen