Bundesnetzagentur als Datenkoordinator


Union fordert Gesetzentwurf für die Umsetzung des Data Acts
Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland



Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Durchführung und Umsetzung des EU-Data Acts vorzulegen. In einem Antrag (20/12103) fordern die Abgeordneten, zu klären, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist. Weiter solle die Bundesnetzagentur als Datenkoordinator benannt werden, um "Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025" sicherzustellen, heißt es in dem Antrag.

Bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 soll die Bundesregierung die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden ausbringen. Es müsse ferner darauf geachtet werden, die Anzahl der zuständigen Behörden möglichst gering zu halten und eine Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu vermeiden. um schnelle Entscheidungen zu gewährleisten, schreiben die Abgeordneten.

Eingeführt werden soll nach dem Willen der Fraktion ein digitales Fallmanagement-System zur Koordination zwischen dem Datenkoordinator und anderen zuständigen Behörden. Die Aufsichtsbehörde soll perspektivisch relevante Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufklären, die Datenkompetenz fördern und insbesondere für KMU als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, schreibt die Union weiter. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.07.24
Newsletterlauf: 06.09.24


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