Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Bundesgerichtshof

BGH: Stromnetznutzung gibt es nicht kostenlos


Entgelt für die Nutzung von Stromnetzen zur Durchleitung von Strom: CMS Hasche Sigle erreicht Grundsatzurteil für Netzbetreiber
Der Rechtsstreit betraf einen Zeitraum, in dem die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze noch nicht einer ex ante-Regulierung durch behördliche Genehmigung unterlagen


(21.11.11) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Gerichte das Entgelt für die Nutzung von Stromnetzen zur Durchleitung von Strom von den Gerichten nicht auf Null bestimmen dürfen (Urteil vom 08.11.2011, Az. EnZR 32/10). Der BGH hat damit die zweite sog. "0,00-Entscheidung" des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wieder aufgehoben (Az. VI-2 U (Kart) 5/06). Das OLG Düsseldorf hatte im Frühjahr des Jahres 2010 den von einem Stromhändler verklagten Netzbetreiber zur Rückzahlung des gesamten für die Nutzung des Stromnetzes im Jahre 2002 bezahlten Entgelts verurteilt.

Rolf Hempel, Partner der Fachbereiche Kartellrecht und Energiewirtschaftsrecht der Wirtschaftskanzlei, hat den betroffenen Netzbetreiber bei diesem Rechtsstreit durch die Instanzen von Anfang an vertreten und das Verfahren vor dem BGH beratend begleitet.

Der Rechtsstreit betraf einen Zeitraum, in dem die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze noch nicht einer ex ante-Regulierung durch behördliche Genehmigung unterlagen. Eine Genehmigungspflicht der Netzentgelte hat der Gesetzgeber erst im Jahre 2005 eingeführt. Das OLG Düsseldorf hatte das Entgelt – wie schon in einer früheren Entscheidung von Herbst 2008 in einem anderen Fall eines anderen Netzbetreibers – auf Null festgesetzt. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese erste "0,00-Entscheidung" war damals vom BGH zurückgewiesen worden.

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die "0,00-Entscheidung" des OLG Düsseldorf aus dem Frühjahr 2010 hatte der BGH im Frühjahr 2011 die Revision zugelassen und nach der mündlichen Verhandlung am 08.11.2011 nunmehr die Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben. Nach Auffassung des BGH kommt eine Festsetzung eines billigen Entgelts auf Null Euro nicht in Betracht. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor seine in den beiden sog. "0,00-Entscheidungen" eingenommene Auffassung selbst schon korrigiert. Das OLG wird unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH erneut in diesem kartell- und energiewirtschaftsrechtlichen Fall zu entscheiden haben. (CMS Hasche Sigle: ra)

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Regelung der Unternehmensnachfolge gewesen

    Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.11.2024 - VI R 21/22 entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes).

  • Unerheblichkeit der Unternehmensidentität

    Mit Urteil vom 25.04.2024 - III R 30/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den Verlust verursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.

  • Kläger wandte sich gegen Zinsfestsetzung

    Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 Prozent p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher mit Beschluss vom 08.05. 2024 - VIII R 9/23 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen