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Ausbau zukunftsfähiger Übertragungsnetze


Bundesnetzagentur geht ersten Schritt für weiteren Netzausbau - Matthias Kurth: "Szenarien kommt Schlüsselrolle für Netzentwicklungsplan zu"
Grundlage für die fundierte Erstellung des Netzentwicklungsplans ist der von den Übertragungsnetzbetreibern erarbeitete Szenariorahmen


(28.07.11) - Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation mit der Öffentlichkeit zu einem Szenariorahmen der künftigen Struktur der Stromversorgung in Deutschland eröffnet. Auf deren Grundlage soll der erforderliche Netzausbau ermittelt werden. Dieser Szenariorahmen wurde von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt und wird von der Bundesnetzagentur jetzt zur Konsultation gestellt.

Die Entwicklung und der Ausbau zukunftsfähiger Übertragungsnetze stellt eine zentrale gesellschaftliche und energiepolitische Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang sieht der neue Rechtsrahmen u. a. als ersten Schritt die Aufstellung eines 10-Jahres-Netzentwicklungsplans vor. Dieser Plan enthält insbesondere alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes, die in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. In einem zweiten Schritt übergibt die Bundesnetzagentur den 10-Jahres-Netzentwicklungsplan der Bundesregierung als Entwurf für den "Bundesbedarfsplan Übertragungsnetze", die diesen dann dem Bundesgesetzgeber vorlegen wird. Auf dieser Grundlage sollen nach dem kürzlich verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz die weiteren konkreten Netzausbauplanungen vorangetrieben werden.

Grundlage für die fundierte Erstellung des Netzentwicklungsplans ist der von den Übertragungsnetzbetreibern erarbeitete Szenariorahmen, der den energiewirtschaftlich notwendigen Netzausbau maßgeblich bestimmen wird. Die Übertragungsnetzbetreiber haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben drei Szenarien über einen zehnjährigen Zeithorizont ermittelt, die im Rahmen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung der nächsten zehn Jahre beinhalten. Eines der Szenarien stellt darüber hinaus auf die Entwicklung der nächsten 20 Jahre ab.

"Der Konsultation der Szenarien kommt im Gesamtprozess der Erstellung des Netzentwicklungsplans eine Schlüsselrolle zu", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Szenarien bilden die entscheidende Grundlage für die Regionalisierung und Marktmodellierungen und bestimmen die künftigen Aufgaben des Stromnetzes. Die Konsultation des Szenariorahmens ist sowohl für die Transparenz des Verfahrens als auch für die Angemessenheit und öffentliche Akzeptanz des notwendigen Netzausbaus und damit insgesamt der künftigen Investitionen in die Netzinfrastruktur von großer Bedeutung", sagte Kurth.

Die Bundesnetzagentur wird den Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigen.

Das Konsultationsverfahren für den Szenariorahmen des nationalen Netzentwicklungsplans 2012 beginnt am 19. Juli 2011 und endet am 29. August 2011. Innerhalb dieser sechs Wochen besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen an energienetzausbau@bnetza.de zu übermitteln. Die eingehenden Stellungnahmen und das Ergebnis ihrer Auswertung werden auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)


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