Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Vergütung des eingespeisten EEG-Stroms


Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Zahlen über den Zubau von Photovoltaikanlagen (PV)
Insgesamt sind in Deutschland jetzt PV-Anlagen mit einer Kapazität von über 18.000 Megawatt installiert


(22.06.11) - Im Zeitraum März bis Mai 2011 sind Photovoltaik(PV)-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 700 Megawatt in Betrieb genommen worden. Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht dies einem jährlichen Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt. Diese Hochrechnung sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, um die Degressionssätze der Vergütung des eingespeisten EEG-Stroms zu bestimmen.

"Mit den jetzt veröffentlichten Daten verschaffen wir allen Marktakteuren schnellstmöglich Klarheit, von welchen Vergütungssätzen für neue Solaranlagen sie zum 1. Juli 2011 ausgehen können. Die Vergütungssätze für Anlagen, die ab dem 1. Juli in Betrieb gehen, werden nicht sinken. Dies ergibt sich aus dem hochgerechneten Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das EEG sieht ab dem 1. Juli 2011 nur dann eine Senkung der Vergütungssätze um drei oder mehr Prozent für neu installierte Solaranlagen vor, wenn der Zubau festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Dafür müsste aber der Zubau von März bis Mai 2011 bei über 875 Megawatt beziehungsweise auf zwölf Monate hochgerechnet bei über 3.500 Megawatt liegen.

In den ersten fünf Monaten dieses Jahres betrug die installierte Leistung neuer PV-Anlagen etwa 1.000 Megawatt, im Jahr 2010 lag der Vergleichswert für die ersten fünf Monate bei über 1.700 Megawatt. Im Jahr 2010 verzeichnete die Bundesnetzagentur mit ca. 7.400 Megawatt einen wahren Zubauboom (Zubauwert 2009: ca. 3.800 Megawatt). Insgesamt sind in Deutschland jetzt PV-Anlagen mit einer Kapazität von über 18.000 Megawatt installiert.

Nach einer Änderung des EEG im Frühjahr dieses Jahres ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, unterjährig zu ermitteln, in welcher Höhe die Vergütungssätze zum 1. Juli für Dachanlagen bzw. zum 1. September für sonstige PV-Anlagen sinken. Für PV-Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage, bislang einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent.

Die Betreiber von PV-Anlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlagen zu melden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite monatsgenau die vorläufige Einzeldaten (zzt. bis einschließlich April 2011). Die endgültigen Ergebnisse werden Ende Juni im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger veröffentlicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen