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Novellierung des Postgesetzes


Bundesnetzagentur begrüßt Empfehlungen der Monopolkommission zur Postgesetz-Novelle
Im Briefmarkt haben sich die Wettbewerbsverhältnisse bisher nicht grundlegend verbessert


(18.07.12) - Die Monopolkommission hat in ihrem 19. Hauptgutachten auch zur Novellierung des Postgesetzes Stellung genommen. Die Bundesnetzagentur stimmt der Monopolkommission zu, dass eine Novelle des Postgesetzes im Sinne der Wettbewerbsentwicklung wünschenswert ist. Schon in der Vergangenheit hat die Bundesnetzagentur deutlich gemacht, dass sie eine Verbesserung des regulatorischen (Compliance-)Instrumentariums zur Förderung des Wettbewerbs angesichts der Marktsituation für sinnvoll erachtet. Im Briefmarkt haben sich die Wettbewerbsverhältnisse bisher nicht grundlegend verbessert, der Marktanteil der Deutschen Post AG liegt nach wie vor bei rund 90 Prozent.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im März 2012 veröffentlichten Eckpunkte zur Postgesetz-Novelle entsprechen weitgehend den Vorstellungen der Bundesnetzagentur für eine Nachjustierung des gesetzlichen Rahmens. Die Kernpunkte bei der Entgeltregulierung betreffen u.a. Produkte, die nicht der vorherigen Genehmigungspflicht unterliegen.

Für diese hält die Bundesnetzagentur zumindest eine Anzeigepflicht für erforderlich. Darüber hinaus sollen auch die Rechte Dritter gestärkt werden. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass Dritte die Möglichkeit erhalten, ein Verfahren zur Missbrauchskontrolle zu beantragen. Damit könnte die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt werden, schneller und wirkungsvoller gegen etwaiges missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Anbieter vorzugehen. (Bundesnetzagentur: ra)


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