MiFID II-Repetitorium: BaFIn wird ab 2008 aktiv
Die BaFin wird die MiFID-Umsetzung wahrscheinlich ab Januar 2008 überprüfen
Auslagerung der Compliance-Tätigkeit kann Finanzdienstleistungsunternehmen eine Erleichterung bringen
(17.10.07) - Den endgültigen Startschuss zur Einrichtung einer Compliance-Abteilung innerhalb deutscher Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gab das 2. Finanzmarktförderungsgesetz vom 26.07.1994. Mit der Schaffung des Wertpapierhandelsgesetzes wurden z. B. erstmalig die "freiwilligen Insider-Handelsrichtlinien" in einen gesetzlichen Rahmen gefasst. Unternehmen, welche sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern bewusst waren, haben daher ein eigenes Compliance-Konzept entwickelt.
Dieses Konzept dient dazu, gesetzliche Vorgaben in ein internes Regelwerk zu fassen, welches als Leitfaden und Nachschlagewerk für das tägliche Geschäft dienen soll. Wichtig ist, dass sich die Compliance-Abteilung nicht nur als Kontrollorgan, sondern vielmehr auch als Informationsstelle für Nachfragen der Mitarbeiter sieht. Gerade die informelle Seite der Compliance-Abteilung ist wichtig, um die Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand der rechtlichen Anforderungen zu halten. Die rechtlichen Anforderungen an die Banken wurden schrittweise durch die folgenden Finanzmarktförderungsgesetze erweitert.
Auf europäischer Ebene ist ein neuer Eckpfeiler auf den Weg gebracht worden, welcher für mehr Anlegerschutz, Transparenz und Wettbewerb sorgen soll.
Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) stellt die Banken und Finanzdienstleister vor die nächste große Herausforderung. Die MiFID löst die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993 ab und soll den Anlegerschutz weiter verbessern und den Finanzmarkt fördern. Die Unternehmen, welche sich noch nicht anhand der europäischen Vorgaben mit dem Thema beschäftigt haben, werden nach und nach unter Zeitdruck geraten.
Die Umsetzung in den einzelnen Instituten muss bis November 2007 geschehen sein. Es wird zwar erwartet, dass die BaFin die Umsetzung erst ab Januar 2008 überprüft, aber es sollte jedem Unternehmen bewusst sein, dass es außer der BaFin auch noch die Anwälte der Kunden gibt, welche im Einzelfall Schadenersatz fordern könnten. Sollte also die Umsetzung im Unternehmen erst ab Januar 2008 erfolgen, so ist jede Transaktion, welche zwischen November 2007 und Januar 2008 getätigt wird ein potentieller Schadensersatzanspruch.
So fordert die neue Gesetzgebung z. B. die Offenlegung von Bestandsvergütungen. Ein Thema, auf welches Anlegerschutzanwälte spätestens durch die MiFID aufmerksam wurden, da die Rechnungslegung gegenüber dem Auftraggeber bereits heute durch die §§ 666, 667 BGB gefordert werden. Aber nicht nur in diesem Bereich fordert die MiFID erhebliche Änderungen.
Die Unternehmen müssen zukünftig auch offenlegen, wie sie ihren Kunden die beste Ausführung (best execution) gewährleisten und somit den Vorschriften für die Auftragsbearbeitung entsprechen. Das Unternehmen muss auf mögliche Interessenkonflikte durchleuchtet werden und auch diese müssen dem Kunden, wenn sie denn nicht zu beseitigen sind, offengelegt werden (conflict of interest policy). Selbstverständlich werden auch Änderungen in den Wohlverhaltensregeln notwendig.
Es kommt also viel Arbeit auf die Compliance-Beauftragten und die einzelnen Unternehmen zu. Diese Arbeit bietet aber auch Chancen. Denn jeder Schritt in Richtung Anlegerschutz bedeutet auch mehr Schutz für die Bank, solange eine Umsetzung vorliegt, welche im Sinne der Gesetze und der Rechtsprechung ist. Je mehr Aufklärung der Kunde im Vorfeld erhält, umso weniger "Angriffsfläche" wird bei eventuellen Streitigkeiten geboten.
Erfahrung haben gezeigt, dass für die einzelnen Vermittler bzw. kleinen Unternehmen hier eine Überlastung droht. Die Auslagerung der Compliance-Tätigkeit für Finanzdienstleistungsunternehmen kann eine wesentliche Entlastung bieten.
(Xolutis: ra)
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