Neu: Änderungen bei Standardvertragsklauseln
Hintergrund und Anwendungsbereich der Standardvertragsklauseln: Was sich mit der Neufassung geändert hat, welche Verträge betroffen sind und wie diese umgestellt werden müssen
Neue Regeln für Verträge mit Datenverarbeitern außerhalb der EU: Welche Änderungen bringen die neuen Standardvertragsklauseln?
Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
(26.03.10) - Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.
Die Entscheidung ist für alle Unternehmen, die Lieferanten, Kunden oder Konzerngesellschaften außerhalb der EU Daten zur Verfügung stellen relevant. Vor allem Verträge zu Outsourcing, Cloud Computing, Software-as-a-Service (SaaS) oder ASP (Application Service Provider) mit Anbietern außerhalb der EU sind betroffen (z.B. in Bezug auf CRM-, ERP- oder Personalverwaltungssysteme).
Der Beitrag erläutert Hintergrund und Anwendungsbereich der Standardvertragsklauseln, was sich mit der Neufassung geändert hat, welche Verträge betroffen sind und wie diese umgestellt werden müssen.
1. Wofür werden die Standardvertragsklauseln benötigt?
Wenn Sie mit dem Konzept der Standardvertragsklauseln bereits vertraut sind und Sie nur die Klausel-Änderungen interessieren, können Sie den folgenden Abschnitt überspringen.
a) Sicherstellung eines "angemessenen Datenschutzniveaus"
Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsland (Daten-Exporteur) Kunden-, Mitarbeiter- oder andere personenbezogene Daten von einem Unternehmen außerhalb der EU und des EWR (Daten-Importeur) speichern, nutzen oder verarbeiten lässt, muss der Exporteur ein "angemessenes Datenschutzniveau" beim Importeur sicherstellen. Dies gilt auch, wenn Exporteur und Importeur demselben Konzern angehören oder der Exporteur nur Zugriff auf Daten des Importeurs erhält.
Beispiel Konzern: Daten deutscher Mitarbeiter werden in einer zentralen Datenbank bei der Konzernmutter in den USA gespeichert.
Beispiel CRM: Ein online-basiertes Kundenverwaltungssystem (CRM) wird verwendet, dessen Betreiber außerhalb der EU sitzt.
Beispiel Outsourcing: Ein Rechenzentrum wurde nach Indien ausgelagert.
Die Sicherstellung eines "angemessenes Datenschutzniveaus" ist in § 4b Absatz 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, der den Artikel 25 Abs. 1 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG umsetzt. Ohne "angemessenes Datenschutzniveau" dürfen personenbezogene Daten nicht übermittelt bzw. kein Zugriff darauf gewährt werden. Verstöße können mit bis zu 300.000 Euro Geldbuße geahndet werden, §§ 43 (2) Nr. 1, (3) BDSG.
Schließen der Datenexporteur in der EU und der Datenimporteur außerhalb der EU/EWR einen Vertrag mit den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, so ist damit automatisch ein angemessenes Datenschutzniveau beim Importeur sichergestellt.
b) Zu unterscheiden: controller-processor- und controller-controller-Verhältnis
Bei den Standardvertragsklauseln sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Die Klauseln für die Übermittlung von Daten
a) an Auftragsdatenverarbeiter (controller-processor-Verhältnisse) und
b) an verantwortliche Stellen (controller-controller-Verhältnisse).
Welche Standardklauseln zu verwenden sind, hängt von der Rolle des Datenimporteurs ab. Verarbeitet er die Daten nur im Auftrag und nach den Weisungen des Datenexporteurs liegt eine Auftragsdatenverarbeitung (controller-processor Verhältnis) vor. Hat der Datenempfänger im Ausland dagegen die Befugnis, zumindest zum Teil mitzuentscheiden, für welchen Zweck und wie die Daten verarbeitet werden, so ist er neben dem Exporteur selbst eine verantwortliche Stelle (controller-controller Verhältnis). Die Abgrenzung beider Konstellationen kann sehr schwierig sein und erfordert eine umfassende Berücksichtigung der konkreten Umstände.
Beispiel Online-CRM: Ein controller-processor Verhältnis liegt typischerweise vor, wenn Kundendaten in einem online-basierten Kundenverwaltungssystem (CRM - Customer Relation Management) gespeichert werden, das in den USA betrieben wird.
Beispiel Archivierung: Auch Verträge mit Archivierungsdienstleistern außerhalb der EU und des EWR sind häufig Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisse.
Beispiel Recruiting-Auslagerung: Sind dagegen ganze Aufgaben und Abteilungen ausgelagert, z.B. das HR-Recruiting, so dürfte bereits ein controller-controller Verhältnis gegeben sein.
Es ist auch möglich, dass der Empfänger in Bezug auf bestimmte Daten Auftragsdatenverarbeiter (processor) ist und in Bezug auf andere Daten selbst eine verantwortliche Stelle (controller).
Wichtig im Zusammenhang mit der jüngsten Entscheidung der EU-Kommission: Bei den jetzt geänderten Klauseln geht es ausschließlich um das Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis (controller-processor).
c) Einsatz der Standardvertragsklauseln
Die Standardvertragsklauseln werden als gesonderte Vereinbarung neben dem zu Grunde liegenden Vertrag über die Erbringung der eigentlichen Leistung geschlossen. Sie regeln Rechte und Pflichten der Parteien beim Umgang mit personenbezogenen Daten und müssen unverändert übernommen werden. Im Anhang zu den Klauseln befinden sich zwei Formulare, in denen Einzelheiten zu den Parteien, den exportierten Daten, der Datenverarbeitung und den Sicherheitsvorkehrungen beim Importeur einzutragen sind.
Wer die Klauseln verwendet, darf nicht verkennen, dass sich aus dem BDSG noch weitere datenschutzrechtliche Anforderungen ergeben können: Die Klauseln sind also kein datenschutzrechtlicher "Freifahrtsschein".
Beispiel Pharmakunden: In dem CRM-System eines US-Anbieters werden Daten von Endkunden medizinischer Geräte einer deutschen Pharmafirma (Insulinspritzen) gespeichert. Es liegen sensible Daten vor, für die spezielle Anforderungen des BDSG zu beachten sind.
Zudem muss der zu Grunde liegende Vertrag auf die Nutzung der Standardklauseln hin geprüft und entsprechend abgestimmt werden; vor einem "blinden" Abzeichnen der Standardvertragsklauseln kann nur gewarnt werden.
Beispiel Haftungsklausel: Der zu Grunde liegende Vertrag (z.B. über die Erbringung von IT-Dienstleistungen) enthält Regelungen zur Haftung oder der Einschaltung von Subunternehmern, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die Standardvertragsklauseln unzulässig abändern.
d) Alternativen zu den Standardvertragsklauseln
Die Standardvertragsklauseln sind ein wichtiges aber nicht das einzige Instrument, um ein "angemessenes Datenschutzniveau" beim Datenempfänger außerhalb der EU bzw. des EWG sicherzustellen:
Für Datenimporteure in den USA besteht die Möglichkeit, sich nach den Safe Harbor-Grundsätzen zu zertifizieren. Unternehmen, die sich diesen Grundsätzen unterwerfen, haben hierdurch ein ausreichendes Datenschutzniveau sichergestellt. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Datenimporteure der Aufsicht des US Department of Commerce (US Handelsministeriums) unterliegen, was häufig nicht gewünscht ist.
Ein ausreichendes Datenschutzniveau stellen auch so genannte Binding Corporate Rules (verbindliche Unternehmensrichtlinien) sicher. Dabei legt sich eine Unternehmensgruppe selbst Regeln in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten auf, an die es sich rechtlich bindet. Dadurch wird bei allen Unternehmen der Gruppe ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt.
Mit Binding Corporate Rules lassen sich entsprechend nur Datentransfers innerhalb der Unternehmensgruppe erleichtern, nicht aber Übermittlungen an gruppenfremde Unternehmen. Zudem ist die Implementierung dieser verbindlichen Unternehmensregelungen trotz einiger Vereinfachungen in jüngster Vergangenheit noch relativ komplex.
Schließlich kann ein Transfer von Daten in ein nicht EU/EWR-Land auch erfolgen, wenn die betroffenen Personen (z.B. Kunden oder Mitarbeiter) ausdrücklich und freiwillig in den Transfer in ein "unsicheres" Drittland eingewilligt haben. Wegen der strengen Anforderungen an eine rechtsverbindliche Einwilligung und die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist dieses Instrument aber häufig nicht praktikabel.
2. Welche Änderungen bringen die neuen Standardvertragsklauseln?
Die neuen Klauseln erlauben dem Datenimporteur im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen Unterauftragnehmer (sub-processors) mit der Verarbeitung der übermittelten Daten zu beauftragen. Die alten Klauseln hatten diese Möglichkeit nicht vorgesehen, obwohl für die Unterauftragsverarbeitung eine wirtschaftliche Notwendigkeit bestand und sie in der Praxis bereits weit verbreitet ist.
Beispiel Subunternehmer CRM-Betreiber: Ein Unternehmen mit Sitz in den USA (Importeur) bietet ein CRM-System an, das Kunden aus Deutschland (Exporteur) über das Internet nutzen. Der US-Anbieter schaltet beim Betrieb des Systems seinerseits Drittfirmen ein, zum Beispiel Wartungsfirmen, die defekte Festplatten in Servern austauschen, Datenbanken administrieren oder Speicherplatz und Rechenkapazität zur Verfügung stellen. All diese Lieferanten sind Unterauftragsdatenverarbeiter (sub-processor) des Importeurs, die von den alten Standardvertragsklausen nicht gedeckt waren.
Beispiel Software-Einkauf durch Konzernmutter: Die Konzernmutter in den USA (Importeur) bezieht von einem Softwareanbieter zentral ein Personalverwaltungssystem, in das auch die Mitarbeiterdaten der deutschen Tochtergesellschaft (Exporteur) gelangen. Die Mutter ist Auftragsdatenverarbeiterin der deutschen Tochter und der Softwareanbieter ist Unterauftragsdatenverarbeiter (sub-processor) der Muttergesellschaft.
Weitere Änderung in den Standardvertragsklauseln: Die von vielen Unternehmen als unliebsam empfundene Schiedsklausel wurde gestrichen.
3. Ab wann gelten die neuen Klauseln und müssen alte Verträge angepasst werden?
Die Entscheidung der EU-Kommission zu den neuen Standardvertragsklauseln tritt am 15. Mai 2010 in Kraft. Die alten Standardklauseln werden mit Wirkung zum selben Tag aufgehoben.
Verträge die nach dem 15. Mai 2010 geschlossen werden, dürfen damit nur noch die neuen Klauseln verwenden. Es besteht - anders als bei den controller-controller Verhältnissen - keine Wahlmöglichkeit zwischen zwei Klauselwerken.
Für Verträge die vor dem 15. Mai 2010 mit den alten Standardklauseln geschlossen wurden (Altverträge) sieht Artikel 7 Ziffer 2 der Kommissionsentscheidung 2010/87/EU eine Übergangsregelung vor: Altverträge gelten über den 15. Mai 2010 hinweg fort, wenn und solange folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
>> Es werden weiterhin Daten übermittelt und
>> die Übermittlung und Verarbeitung der Daten durch den Importeur bleibt unverändert.
Zudem gilt: Sobald der Importeur Unterauftragnehmer für die Datenverarbeitung einschaltet sind die neuen Standardklauseln zu verwenden. Letzteres gilt auch, wenn bereits Subunternehmer eingeschaltet wurden, was in der Praxis durchaus vorgekommen sein dürfte.
Beispiel Änderung der Datenverarbeitung: Unter Verträgen, die vor dem 15. Mai 2010 mit den alten Klauseln geschlossen wurden werden jetzt
>> neue Arten von Daten übertragen (neben Kundendaten auch Lieferantendaten)
>> zusätzliche Datenfelder übertragen (neben Stamm- und Gehaltsdaten der Mitarbeiter werden auch Informationen über deren Qualifikation übermittelt)
>> Daten für weitergehende Zwecke verwendet (statt bloßer Verwaltung von Kundendaten soll zukünftig auch eine Einteilung in Segmente erfolgen)
Beispiel Rahmenvertrag: Die Parteien haben einen Rahmenvertrag geschlossen, unter dem unregelmäßig einzelne Aufträge erteilt werden, es werden zum Beispiel paketweise Adressdaten übermittelt, die dann vom ausländischen Unternehmen für Mailings oder Umfragen verarbeitet werden. Da keine fortlaufende Datenübermittlung stattfindet ist der Rahmenvertrag für Aufträge nach dem 15. Mai 2010 auf die neuen Klauseln umzustellen.
Gemäß der Kommissions-Entscheidung entfällt die Wirkung von Altverträgen, wenn die Datenübermittlung unterbrochen oder geändert fortgesetzt wird. Die Entscheidung über eine Änderung oder Unterbrechung der Datenübermittlung erfolgt unternehmensintern oft durch Fachabteilungen. Hier besteht die Gefahr, dass die für den Vertrag zuständige IT-/Rechts- oder Compliance-Abteilung nicht oder nicht rechtzeitig die Verträge anpasst. Deshalb empfiehlt es sich, alle Altverträge schrittweise anzupassen, sofern nicht absehbar ist, dass die Datenverarbeitung unverändert und ununterbrochen fortläuft.
Eine besondere Konstellation liegt vor, wenn ein Vertrag noch bis zum 15. Mai 2010 abgeschlossen werden soll. Nach dem Wortlaut der Kommissions-Entscheidung gelten die neuen Klauseln erst ab dem 15. Mai 2010. Um zu verhindern, dass bei einer Änderung oder Unterbrechung der Datenverarbeitung nach dem 15. Mai 2010 die Standardvertragsklauseln ausgetauscht werden müssen, empfiehlt sich eine vertragliche Konstruktion, wonach ab dem 15. Mai 2010 automatisch die neuen Standardklauseln Anwendung finden.
Will der Vertragspartner Unterauftragnehmer einschalten, sollte mit der zuständigen Datenschutzbehörde Rücksprache gehalten werden, ob bereits vor dem 15. Mai 2010 die neuen Standardklauseln genutzt werden dürfen. Da deren Schutzniveau nicht niedriger ist als das der Vorgängerregelungen spricht nichts gegen eine solche Vorwegnahme und die Datenschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, die neuen Klauseln schon jetzt zu akzeptieren.
4. Was gilt für die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Datenimporteur?
Hauptgrund für die Überarbeitung der Klauseln war, dass die Datenimporteure außerhalb der EU und des EWR die Möglichkeit erhalten sollten, ihrerseits Subunternehmer einzuschalten. Die neuen Standardvertragsklauseln sehen hierfür in Klausel 11 vor, dass der Datenimporteur die Datenverarbeitung an Unterauftragnehmer (sub-processor) vergeben darf, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Einwilligung: Der Datenexporteur hat vorher schriftlich in die Unterauftragsvergabe eingewilligt, und
Weiterreichen der Vertragsregelungen: Datenimporteur und Unterauftragnehmer schließen einen schriftlichen Vertrag, der dem Unterauftragnehmer die gleichen Pflichten auferlegt, die auch der Datenimporteur nach den Standardvertragsklauseln erfüllen muss; die Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung müssen also an den Unterauftragnehmer weitergereicht werden. Laut Fußnote in den Standardklauseln soll dieses Weiterreichen auch dadurch möglich sein, dass der Unterauftragnehmer auf dem Vertrag zwischen Datenimporteur und -exporteur "mitunterzeichnet". Wie noch erläutert wird, hat dieses scheinbar einfache Verfahren aber einige Nachteile.
Bei der Einwilligung des Exporteurs in den Unterauftrag (erste Voraussetzung) stellt sich die Frage, wie konkret diese Zustimmung sein muss. Der Unterauftragnehmer wird in der Regel mit Firmenname, Sitz und Anschrift bezeichnet. Interessant ist jedoch, inwieweit Generaleinwilligungen zulässig sind, bei denen der Unterauftragnehmer nicht individuell genannt, sondern gruppenmäßig bestimmt wird. Vor allem Datenimporteure, die einem Konzern angehören haben ein Interesse, Unteraufträge an beliebige Konzernunternehmen zu erteilen, ohne diese alle namentlich nennen zu müssen oder bei Änderungen der Konzernstruktur alle Kunden um eine Einwilligung zu bitten.
Wenn der Kreis möglicher Unterauftragnehmer hinreichend eingegrenzt wird, bestehen gegen Generaleinwilligungen keine Bedenken. Entsprechende Regelungen sind bei Auftragsdatenverarbeitungen nach § 11 BDSG üblich und auch der Schutz der Daten ist durch die zwingende Weiterreichung der Vertragsregelungen an die Subunternehmer sichergestellt.
Problematisch könnten allenfalls "Freibriefe" sein, die eine Unterauftragsvergabe an beliebige Unternehmen erlauben, da das Einwilligungserfordernis so als unterlaufen betrachtet werden könnte. In diesem Falle sollte eine sachliche Einschränkung erfolgen, wonach nur ein bestimmter Teil der Daten oder nur einzelne Verarbeitungsschritte an beliebige Unterauftragnehmer weitergereicht werden dürfen. So könnte die Unterauftragsverarbeitung zum Beispiel darauf beschränkt werden, dass Dritte dem Datenimporteur Wartungsleistungen von Hardware zur Verfügung stellen oder Archivierungsleistungen erbringen.
Eine sachliche Einschränkung der Unterauftragsvergabe kann auch im Interesse des Subunternehmers sein, der so seine Haftung nach den Standardklauseln auf die konkret vorgenommenen Verarbeitungen eingrenzt. In jedem Fall muss natürlich die zweite Voraussetzung erfüllt sein, und es müssen die Standardvertragsklauseln an den Subunternehmer weitergereicht werden.
Generaleinwilligungen oder inhaltliche Beschränkungen der Unterauftragsvergabe sind über ein einfaches Mitunterzeichnen des Unterauftragnehmers nicht möglich. Sie bedürfen einer individuellen Einwilligungsregelung, die gesondert von dem Standardvertragsklauseln erfolgen muss.
Weitere Nachteile des "Mitunterzeichnens" durch den Datenexporteur ist die mangelnde Übersichtlichkeit: Der Unterauftragnehmer muss sich aus dem Vertrag zwischen Exporteur und Importeur die für ihn relevanten Klauseln heraussuchen. Unklar bleibt auch inwieweit sich der Subunternehmer neben dem Datenimporteur auch unmittelbar gegenüber dem Datenexporteur verpflichtet.
Schließlich dürften die in den Anhängen zu den Standardklauseln aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Exporteur und Importeur vereinbart haben, auf den Subunternehmer oft nicht passen. Wenn Subunternehmer ihrerseits Subunternehmer einschalten, was nach den Standardklauseln ausdrücklich zulässig ist, könnte die Liste der "Mitunterzeichner" ausufern. Insofern wird man von dem "Mitunterzeichnen" des Subunternehmers häufig absehen müssen.
Hinzuweisen im Zusammenhang mit der Subunternehmerregelung ist noch, dass gemäß Klausel 11 Absatz 4 der neuen Standardvertragsklauseln der Datenexporteur eine jahresaktuelle Liste aller Verträge über die Unterauftragsdatenverarbeitung führen und für die Datenschutzbehörden bereithalten muss. Die Kopien der entsprechenden Verträge mit den Subunternehmern hat der Datenimporteur dem -exporteur nach Klausel 5 Buchstabe j unverzüglich zuzusenden. Ähnlich wie bei § 278 BGB steht der Datenimporteur gegenüber dem Exporteur für die Verarbeitungen seines Subunternehmers ein.
5. Welche unternehmensinternen Schritte empfehlen Sie? Wie können Sie uns unterstützen?
Um die neuen Standardklauseln unternehmensintern umzusetzen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. bestehende Auftragsdatenverarbeitungs-Verhältnisse mit Unternehmen außerhalb der EU und des EWR identifizieren
2. zu Grunde liegende Verträge sichten, bewerten und nach Wichtigkeit ordnen
3. entscheiden, welche Verträge auf die neuen Klauseln umgestellt werden sollen bzw. erstmalig durch Standardvertragsklauseln ergänzt werden müssen
4.Vertragspartner anschreiben, um Aufnahme neuer Klauseln vorzubereiten bzw. Unterauftragsverhältnisse zu klären
5. Langfristig: Sicherstellen, dass zukünftige Verträge - soweit erforderlich - die neuen Klauseln enthalten
Gerne sendet Ihnen unser Autor eine kostenlose Vorlage für ein Schreiben an Vertragspartner zu (englisch und deutsch), mit denen Unterauftragsverhältnisse abgefragt bzw. die Umstellung/Einführung der Standardvertragsklauseln vorbereitet werden können.
Autor: Dr. Thomas Helbing
Kurzvita: Dr. Thomas Helbing ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen zu allen Fragen des Datenschutz-, IT- und Online-Rechts.
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16.11.22 - Das Wettbewerbsregister aus steuerstrafrechtlicher Perspektive
15.11.22 - Tax Compliance-Funktion: Wie sie in eine bestehende Unternehmensstruktur eingebunden werden kann, welche Aufgaben dieser obliegen und mit welchen Kompetenzen diese ausgestattet werden sollte
15.11.22 -Strafrechtliche Risiken bei der Entschlüsselung passwortgeschützter Dateien im Rahmen einer internen Untersuchung
02.09.22 - Ethik in der Praxis: Should I stay or should I go?
01.09.22 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: Die strafrechtliche Verfolgung von Absprachen im Personalbereich durch das DOJ
01.09.22 - Der Einführer im Produktsicherheitsrecht - Rolle, Pflichten, Rechtsrisiken
01.09.22 - Digitale Ethik - Eine neue Chance für ESG-Compliance
31.08.22 - Die Durchschlagskraft des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Schwebe
31.08.22 - Grundstrukturen der lieferkettenrechtlichen Sorgfaltspflichten
31.08.22 - Compliance und Digitalisierung - auch ein Thema für den Aufsichtsrat
30.08.22 - Vorbereiter, Challenger, Verantwortlicher, Überwacher - die Rolle von Compliance bei der Umsetzung des LkSG
30.08.22 - Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich ESG
30.08.22 - Alternative Verfahren zur ldentitätsüberprüfung bei natürlichen Personen durch Verpflichtete im Nicht-Finanzsektor
29.08.22 - Trends in der Kartellverfolgung - ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2021
29.08.22 - Referentenentwurf der Koalition zum Hinweisgeberschutzgesetz - Stellungnahme des Deutschen Instituts für Compliance (DICO e. V.)
29.08.22 - Die "Lieferkette" als Anknüpfungspunkt der Compliance-Verpflichtungen nach dem LkSG
20.07.22 - Ein Überblick über Pflichten von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 2 Abs. 14 BSIG
19.07.22 - Cat's Gold-Plating - Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz
19.07.22 - Noch viele offene Rechts- und Auslegungsfragen zum LieferkettensorgfaItspflichtengesetz
19.07.22 - Der Vorschlag zu einer europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie im Unternehmensbereich (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
28.06.22 - Mehr als nur Antikorruption und Kartellrecht – die Challenger Rolle von Compliance
28.06.22 - Praktische Herausforderungen im Konzern durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie
27.06.22 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: Die Bekämpfung der kriminellen Verwendung von Krypto-Währungen
27.06.22 - Geschäftsgeheimnisschutz: Compliance bei Unternehmensverkäufen im Tech-Bereich
27.06.22 - Die Business Judgment Rule gilt nur für unternehmerische Entscheidungen der Geschäftsleitung, nicht für rechtlich gebundene Entscheidungen (Legalitätspflicht)
24.06.22 - Umwälzungen im Wettbewerbsrecht: Kommen jetzt Massenverfahren und Bußgelder?
24.06.22 - Die drei "Schlüsselkriterien" des Beschwerdeverfahrens nach § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
24.06.22 - "Wir duzen uns hier fast alle" - Herausforderungen des Compliance-Managements in mittelständischen Unternehmen
02.05.22 - Endlich mehr Klarheit bei der Anwendung der EU-Blocking-Verordnung im Umgang mit extraterritorialen Sanktionen?
02.05.22 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: The United States Strategy on Countering Corruption
02.05.22 - Was kann die Compliance-Garantie im Unternehmenskaufvertrag aus Käufersicht leisten?
29.04.22 - Die Vereinbarkeit von Matrix-Compliance-Steuerungskonzepten mit den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitenrechts
29.04.22 - Die zentrale Kontaktstelle - ein Überblick für grenzüberschreitend tätige Zahlungsinstitute
29.04.22 - Psychologische Sicherheit und ihr Effekt auf Compliance-Risiken
25.03.22 - Verankerung von Compliance im internen Kontrollsystem
25.03.22 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - DOJ setzt neue Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Unternehmenskriminalität
24.03.22 - Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Zeugen
24.03.22 - Der Bundesgerichtshof (BGH) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 1 5 DS-GVO
24.03.22 - Compliance in globalen Lieferketten: Besonderes Augenmerk auf auf Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltaspekten
23.03.22 - "Menschenrechtsschutz" durch Billigkeitshaftung
23.03.22 - Der Schutz verbundener Personen nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie und seine Umsetzung in deutsches Recht
23.03.22 - Aktuelle Rechtsprechung des BGH mit Compliance-Bezug
03.02.22 - Ethische Gesichtspunkte beim Verkauf von Covid-19-Produkten - ein Praxisbericht
03.02.22 - Drum prüfe wer sich ewig bindet: das "Onboarding" von neuen Vertriebspartnern
03.02.22 - Drei kulturelle Stolpersteine für Compliance in CEE
02.02.22 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: Datenschutz-Compliance bei M&A-Transaktionen nach dem neuen CPRA und der DSGVO
02.02.22 - Compliance & Investigations im Jahr 2025 – "Wirksame Compliance erfordert ganzheitliche Ansätze"
02.02.22 - Leichter gesagt als getan: Die Bestimmung des Wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des GWG bei börsennotierten Gesellschaften mit erhöhter Transparen
01.02.22 - Die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten bei einer Portfoliotransaktion
01.02.22 - Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden - ein Dilemma für Arbeitgeber?
01.02.22 - Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Vorbild für den europäischen Gesetzgeber? Eine kritische Analyse
19.11.21 - "Reality Check" der EU-Whistleblower-Richtlinie - Ist die Einführung eines lokalen Hinweisgebersystems wirklich erforderlich?
19.11.21 - Aktuelle Entwicklungen in den USA – Es hatte sich bereits im Wahlprogramm abgezeichnet, dass die Korruptionsbekämpfung einen Themenschwerpunkt von Bidens Präsidentschaft darstellen würde
19.11.21 - Die Opkabi-Entscheidung des Supreme Court of the United Kingdom zur Internationalen Konzernhaftung aus rechtsvergleichender Sicht
18.11.21 - Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
18.11.21 - Gewährleistung von Product-Compliance
18.11.21 - Aktuelles Geldwäscherecht - Sommernovellen in Deutschland vor Winterreformen der EU
14.10.21 - Integritätsprüfungen von Führungskräften als Teil des Compliance-Systems
14.10.21 - Kartellrechtliche Anforderungen an B2B-Onlineshops und Plattformen
14.10.21 - In den Clouds muss die Freiheit wohl grenzenlos sein
13.10.21 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - Neue ESG-Task Force der SEC
13.10.21 - Antitrust-Compliance: Datenbasierte Kartellfrüherkennung als Detektionswerkzeug zur Schärfung des Compliance-Management-Systems
13.10.21 - Ein wichtiges Thema in der kartellrechtlichen Compliance sind die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden
12.10.21 - Trends in der Kartellverfolgung – ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2020
12.10.21 - Im Ergebnis gibt es zahlreiches Faktoren, die Straftaten im Krankenhaus fördern können
12.10.21 - Verschwiegenheitspflicht des Syndikusanwalts versus Kooperationspflicht des Unternehmens gegenüber dem Monitor
20.08.21 - Social Media im Unternehmen: Schwierige Regelungsbereiche sind die allgemeine "Netiquette" im Firmennetz und vor allem das Teilen "problematischer" Inhalte
19.08.21 - Keine Maßregelung des Hinweisgebers: Auch heute schon verbietet sich jede maßregelnde Behandlung des in bestem Wissen handelnden Hinweisgebers
19.08.21 - Neuerungen durch den National Defense Authorization Act
19.08.21 - Die neue "Pflicht zur Bezichtigung des eigenen Arbeitgebers"? - Ein Diskurs zu § 59 GWB n. F. und sich ergebenden Rechtsfragen
18.08.21 - Agenten im Sinne des ZAG: Ein Agent ist "jede natürliche oder juristische Person, die als selbständiger Gewerbetreibender im Namen eines Instituts Zahlungsdienste ausführt"
18.08.21 - Europäische Staatsanwaltschaft ante portas
18.08.21 - Steigende Compliance-Erwartungen und unternehmerisches Risiko oder Das Bett des Prokrustes
17.08.21 - Jüngste Rechtsprechungsänderung der Sozial- und Strafgerichte - Chancen und Risiken für die Compliance zugleich
17.08.21 - Daten und Geheimnisschutz im Homeoffice - Schutzkonzept zur Vermeidung von Bußgeld- und Haftungsrisiken
17.08.21 - Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
28.05.21 - Die Zusammenarbeit mit Whistleblowern
28.05.21 - Compliance im Mittelstand - Was muss jetzt getan werden?
28.05.21 - Quick-Savings-Strukturen im Kontext eines Unternehmensstrafrechts
27.05.21 - Legalitätspflicht und nützliche Pflichtverletzungen - Eine Fallstudie
27.05.21 - Die rechtskonforme Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
27.05.21 - "Wo viel Licht ist, ist auch starker Schatten": Die neue Dual-Use-Verordnung
26.05.21 - Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz
26.05.21 - Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
01.03.21 - Kartellrecht-Compliance: Begleitung von Vertragsverhandlungen mit Wettbewerberbeteiligung
26.02.21 - Aktuelle Entwicklungen in den USA – Jahresrückblick 2020 und Ausblick für 2021
26.02.21 - Bei der Beschäftigung von Matrixmitarbeitern werden personenbezogene Daten von verschiedenen Matrixeinheiten innerhalb der Matrixstruktur erhoben und verarbeitet
26.02.21 - Verbandssanktionengesetz: Was kritisieren eigentlich die Verbände - Ein kurzer Abris
25.02.21 - Anti-Geldwäsche-Compliance in der deutschen Industrie
25.02.21 - Der Konflikt bei der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten
25.02.21 - AWV-Meldepflichten - Ein Bußgeldrisiko für JedermannIn der Bundesrepublik Deutschland (BRD) besteht für Jedermann die Freiheit des Zahlungs- und Kapitalverkehrs
24.02.21 - Verhinderungsbeherrschung: Paradigmenwechsel des Bundesverwaltungsamtes in seinen FAQ zum Transparenzregister
24.02.21 - Compliance im Spannungsfeld zwischen der Finanz- und der Tech-Branche
24.02.21 - Zwischen gefährlichen Halbwahrheiten, absolutem Unsinn und aussichtsreichen Lösungsansätzen beim Versuch, Unternehmenskriminalität zu verhindern
22.12.20 - IT-gestütztes Compliance-Management-System (Datenschutz) in einem Konzern
21.12.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: Zweite Auflage des FCPA-Guide
21.12.20 - EU-Verordnung zu Konfliktmineralien – Weitere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
21.12.20 - Nachhaltigkeit in den internationalen Lieferketten als Haftungsrisiko für deutsche Unternehmen
18.12.20 - Privilege Waiver in Cross-Border lnvestigations - Kooperation zum eigenen Nachteil?
18.12.20 - Leitlinie: Die richtige Vergütung von Betriebsratsmitgliedern - der Arbeitgeber zwischen Skylla und Charybdis
18.12.20 - Das geplante Verbandssanktionengesetz gibt Hungernden einen Mantel
17.12.20 - Der Händler im Produktsicherheitsrecht - Rolle, Pflichten, Rechtsrisiken
17.12.20 - Geldwäsche-VerdachtsmeIdepflichten rechtsberatender Berufe im Immobiliensektor
17.12.20 - Die datenschutzkonforme Weitergabe von Ermittlungsergebnissen aus internen Untersuchungen
27.11.20 - Remote Investigations - Hinweise für die Praxis nicht nur in Corona-Zeiten
26.11.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - Neuer Leitfaden zur Bewertung von Compliance-Programmen
26.11.20 - Kein "nachträgliches CE" des Betreibers, sondern nur Compliance mit der BetrSichV bei rechtswidrigen Altmaschinen
26.11.20 - "Know-Your-Customer" oder doch "Know-Your-Contracting-Party"?
25.11.20 - Alea iacta est: Das neue COSO-Framework: Down- oder Upgrade für Compliance-Systeme?
25.11.20 - Compliance vor und bei Cyberangriffen - Pflichten der Geschäftsleitung und deren konkrete Umsetzung in der Praxis
25.11.20 - Auswirkungen des VerSanG auf die Managerhaftung
24.11.20 - Paradigmenwechsel bei Geldbußen gegen Unternehmen
24.11.20 - Über den Wolken einer naiven Managementromantik und die harte Landung
24.11.20 - Paradigmenwechsel bei Geldbußen gegen Unternehmen
23.11.20 - Remediation - Nachhaltigkeit durch Nachhalten im Compliance Management System
20.11.20 - Einsatz digitaler Compliance-Tools bei der Beratung im Umgang mit Einladungen
20.11.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - U.S. vs. Hoskins
20.11.20 - Berichterstattung über Menschenrechte nach CSR-RUG - Best-Practices der DAX-Unternehmen
19.11.20 - Trends in der Kartellverfolgung - ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2019
19.11.20 - Aktuelle arbeitsrechtliche Aspekte zur präventiven und repressiven Bewältigung der viralen Herausforderung
19.11.20 - Interne Ermittlungen mildern Sanktionen nur bei Einhaltung des Datenschutz- und Arbeitsrechts
18.11.20 - Erste Gedanken zur "Sachkundigen Stelle" nach § 13 Abs. 2 des Referentenentwurfs des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)
18.11.20 - Das "Anreizmodell" der §§ 1 7 f. VerSanG - Update zu CCZ 2020, 109 ff.
18.11.20 - Der Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz - kritische Analyse und Ausblick
07.09.20 - Digitale Compliance-Kommunikation für Schulungen und Awareness-Tools
07.09.20 - Datenschutz und interne Untersuchungen - mal anders
04.09.20 - Datenschutz als Bestandteil der M&A Due Diligence
04.09.20 - Lektionen aus dem Houston Astros-Fall der Major League Baseball für die Unternehmenskultur
04.09.20 - Die US-Sanktionslisten und ihre Bedeutung für europäische Unternehmen
03.09.30 - Dienst- und strafrechtliche Risiken bei Einladungen oder der Überlassung von Freikarten für hochrangige Amtsträger
03.09.20 - Interne Ermittlungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Whistleblowing
03.09.20 - Unionsweite Rechtspflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems
02.09.20 - Haftungsrisiken wegen Datenschutzverstößen und was Unternehmen dagegen tun können
02.09.20 - Die Milderung nach §§ 17f. VerSanG - ein "Anreiz" für den Verband als Arbeitgeber?
02.09.20 - Virale Compliance: Covid 19-Pandemie & Arbeitsrecht – auch ein Compliance-Thema!
14.07.20 - Die unternehmerische Ermessensentscheidung über Verteidigung oder Kooperation
05.06.20 - Aus Zuhörern Teilnehmer machen: Erfolgserlebnis Präsenzschulung
04.06.20 - Extraterritoriale Geltung US-amerikanischen Rechts
04.06.20 - Der Syndikusrechtsanwalt als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz
04.06.20 - Automatisierte und Autonome Fahrzeuge – Compliance-Risiken für Unternehmen
03.06.20 - Verhängung von Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO gegen deutsche Muttergesellschaften - Eine Praxisbetrachtung
03.06.20 - Ausgewählte datenschutz- und arbeitsrechtliche Aspekte nach DSGVO sowie BDSG 2018 bei präventiver und repressiver Compliance
03.06.20 - Verbandssanktionengesetz und Compliance-Risikoanalyse
02.06.20 - Proven Practice - Praxiserfahrung mit US Compliance Monitorships
02.06.20 - Anreize und Orientierungshilfen zur Vermeidung von (Verbands-)Sanktionen
19.05.20 - Internationale Standards und Leitfäden zum Compliance-Risikomanagement
19.05.20 - Befragung von Mitarbeitern im Rahmen von Internal Investigations
15.05.20 - Compliance von Interviews im Rahmen des Primary Research: Eine rechtliche Einordnung
15.05.20 - International Compliance – Deutsche Small and Medium Enterprises in den USA
15.05.20 - Product Compliance – Ein wesentlicher Baustein für Compliance-Organisationen
18.12.19 - Interne Untersuchungen – Langer Atem zahlt sich aus
18.12.19 - Die United States v. Connolly-Entscheidung
18.12. 19 - Gute Unternehmenspraxis für Internal Investigations
17.12.19 - Die US-Sanktionen gegen Huawei und andere chinesische Technologieunternehmen
17.12.19 - Trends in der Kartellverfolgung – ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2018
17.12.19 - Die Haftung für kartellrechtliches Fehlverhalten Dritter
16.12.19 - Clawback gemäß InstitutsVergV: Rückforderung bei pflichtgemäßem Verhalten?
16.12.19 - Einsichtnahme ins Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldung
16.12.19 - Umsetzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland
20.11.19 - Zuständigkeit englischer Gerichte für Klage wegen Umweltschäden in Sambìa
20.11.19 - Compliance-Risiken unter Unsicherheit effektiv managen
20.11.19 - Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie
19.11.19 - Tax CMS in der Umsatzsteuer - ein Praxisleitfaden
17.09.19 - Disziplinarprozesse im multinationalen Konzern - Ausgangspunkt: Die drei Säulen des Compliance-Systems
17.09.19 - Bedeutung von Compliance-Programmen für das DOJ
17.09.19 - "Bring Your Own Device"-Geräte in internen Ermittlungen
16.09.19 - Preisbindung der zweiten Hand" - Compliance im Bereich des vertikalen Kartellrechts
16.09.19 - Compliance für Start-ups - geringere Anforderungen auch im Konzern?
16.09.19 - Unternehmensinterne Verstöße und "Whistleblowing": Zum Grundrechtsschutz der Beteiligten und den Anforderungen an eine einfachrechtliche Regelung
13.09.19 - Kriminalpolitische Herausforderungen durch Bitcoin und anderen Kryptowährungen - Teil 2
13.09.19 - Die geldwäscherechtliche Verpflichtung von Güterhändlern bei Zahlungen mit Kryptowährungen
13.09.19 - Mysterium Compliance vor dem Hintergrund der Vorstands- und Aufsichtsratsverantwortung
01.08.19 - Compliance-Dialoge zur Risikoerhebung
01.08.19 - Siemens' neuer Verhaltenskodex - Erstellung und Implementierung
01.08.19 - Fortlaufende Entwicklung des DOJ Justice Manual- Änderungen der FCPA Corporate Enforcement Policy (März 2019)
31.07.19 - US-Re-Exportkontrolle: Eine systematische Erläuterung im Lichte des aktuellen US-Iran-Embargos
31.07.19 - Praktische Vorgehensweise bei der Einführung eines Tax Compliance Management-Systems im Unternehmen
31.07.19 - Kriminalpolitische Herausforderungen durch Bitcoin und andere Kryptowährungen - Teil 1
30.07.19 - Der Korruptionsvorwurf im Zivilprozess gegen einen Geschäftspartner
30.07.19 - Zur Vereinbarkeit von business judgment rule und stimmrechtslose Aktie
30.07.19 - Die Pflichten der Geschäftsleitung bei unwirksamen Bankentgelten
26.02.19 - United States v. Hoskins - Einschränkung der extraterritorialen Befugnisse des DoJ (August 2018)
26.02.19 - Gilt das Sondervergütungsverbot nach § 48 b VAG auch für Firmenkunden?
26.02.19 - MiFID II "Iight"? Wohl kaum. Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung
25.02.19 - Werden angebliche Compliance-Verstöße in einem Unternehmen aufgearbeitet, kann dies mittelbar und mit zeitlicher Verzögerung auch Auswirkungen auf die Aufsichtsratsmitglieder haben
25.02.19 - Abgesehen von einzelnen Fachgesetzen besteht in Deutschland keine Pflicht zur Meldung eines Compliance-Verstoßes an Behörden
25.02.19 - Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Whistleblowing
22.02.19 Lobby-Compliance - Wege zu einer besseren und transparenteren Gesetzgebung - Seriöses Lobbying wird zur Reputations- und Compliance-Frage
19.12.18 - Aus der Praxis für die Praxis: Zur zivilrechtlichen Rechtsverfolgung von "Compliance"-Sachverhalten und deren Abwicklung
19.12.18 - VCI/BCM-Position für ein moderneres Unternehmenssanktionsrecht
18.12.18 - CSR meets Compliance - Über die zunehmende Verrechtlichung der Corporate Social Responsibility
18.12.18 - Auskehrung von eingefrorenen Geldern nach einem Betrug: Die Regelung soll helfen, die von der chinesischen Behörde eingefrorenen Guthaben schneller an den Geschädigten auszukehren
18.12.18 - Selbstanzeige von Unternehmen bei Bestechungsdelikten und Kartellrechtsverstößen in Russland
18.12.18 - Die Reform des Geheimnisschutzes aus Sicht der Compliance-Abteilung - Ein Überblick
17.12.18 - Arbeit 4.0: Compliance-rechtliche Herausforderungen infolge der Determination des sozialversicherungsrechtlichen Status
17.12.18 - Die janusköpfigen Verschwiegenheitsrechte und -pflichten des Rechtsanwalts in der Funktion einer Ombudsperson
17.12.18 - Der Einfluss des Transparenzgrundsatzes der DSGVO auf die Durchführung interner Ermittlungen
18.10.18 - Wie sieht die Rolle von Compliance-Abteilungen in M&A-Prozessen aus?
18.10.18 - Handlungsoptionen bei Fehlverhalten Dritter
18.10.18 - CLOUD Act: Selbst für die Wolken gibt es Grenzen
18.10.18 - Key Performance Indicators zur Messung der Effizienz eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS)
17.10.18 - Der privilege-waiver durch oral-downloads – eine (nicht ganz) neue Herausforderung für unternehmensinterne Ermittlungen
17.10.18 - Die Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen aus Internal Investigations – zugleich eine Besprechung des BVerfG, Beschluss von 27.6.2018, Az. BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17
17.10.18 - Internal Investigations – Rechtslage, Gestaltungsmöglichkeiten und rechtspolitischer Handlungsbedarf
17.10.18 - Von kleinen Aufmerksamkeiten und großen Geschenken – was ist erlaubt?
19.09.18 - Die Einführung des Wettbewerbsregisters fügt dem Sammelsurium an Registern ein weiteres hinzu
18.09.18 - Die wichtigen Compliance-Elemente "Information" und "Schulung" dürfen nicht zu einer reinen Pflichtveranstaltung werden
18.09.18 - Richtlinie zur Verwendung der E-Mail-Adressfelder "An", "CC" und "BCC"
18.09.18 - Fünfte Geldwäsche-Richtlinie - Auswirkungen in Deutschland
18.09.18 - Die 42 der Compliance - Das Kriterium der Wirksamkeit eines Compliance Management Systems
17.09.18 - Verlangt die Treuepflicht im Beschäftigungsverhältnis Missstände aufzudecken und Rechtskonformität einzufordern?
17.09.18 - Fünf Jahre Siemens-Entscheidung des LG München I
17.09.18 - Unternehmenskauf: Die Haftung des Verkäufers für verschwiegene Korruptionssachverhalte
17.09.18 - Aktienrechtliche Sonderprüfung bei Volkswagen
14.09.18 - Grundlagen und Einsatzfelder von Embedded Compliance
21.06.18 - Virtuelle Währungen und Blockchain-Technologie: Derzeit gibt es kaum klare Gesetze oder Vorschriften – weder national noch international
21.06.18 - Compliance - wenn man nicht alles selbst macht
20.06.18 - Unternehmensstrafrecht in Argentinien: Sanktionierung von Korruptionsdelikten
20.06.18 - Praktische Gestaltung des Ombudsmanns
20.06.18 - "Darf ich in Bitcoin zahlen?" - Geldwäscherisiken für Industrie- und Handels-Unternehmen bei Bitcoin-Transaktionen
20.06.18 - Der neue SPECTARIS-Code of Conduct zur Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft
19.06.18 - Das Verbot von Boykotterklärungen nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht
19.06.18 - Outsourcing bei Berufsgeheimnisträgern - strafrechtliche Verpflichtung zur Compliance?
19.06.18 - Anmerkungen zur geänderten Leniency-Politik des US-Justizministeriums in FCPA-Fällen
11.05.18 - Anwendung des Vertriebskartellrechts im Unternehmen
09.05.18 - Startup: Zunächst ist eine Risikoanalyse in Bezug auf das Startup und seine Compliance-Risiken erforderlich
09.05.18 - Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern nach neuer Rechtsprechung
09.05.18 - Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und die Haftung Dritter
09.05.18 - Das Thema Compliance und Aufsichtsrat genießt leider dennoch nicht in allen Unternehmen den Stellenwert, den es nach Ansicht der Autoren einnehmen sollte
08.05.18 - Mitarbeiteramnestien bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen
08.05.18 - Die steuerliche Behandlung von U.S.-Trusts und Compliance-Maßnahmen der Geschäftsführung
08.05.18 - Unternehmensstrafrecht: Der neue Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerbSG-E)
08.05.18 - Die "Dieselaffäre" und ihre Folgen für Compliance-Management-Systeme
22.02.18 - Rechtspflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems?
22.02.18 - Einkauf bietet "Angriffsfläche" für Compliance-Verstöße - Praktische Möglichkeiten zur Risikominimierung
21.02.18 - Gesetzliche Vorgaben für Supply Chain Compliance - Die neue Konfliktmineralien-Verordnung
21.02.18 - Das aktuelle US-Iran-Embargo und seine Bedeutung für die deutsche Exportwirtschaft
21.02.18 - Aus Perspektive der Compliance stellen Handelsvertreter ein erhebliches Risiko dar
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