Zufallsverfahren in der Compliance
Der Zufall: Entscheidungskriterium der Compliance
Zufall ist nicht Ausschluss von Rationalität, sondern wirksame Ergänzung
Thomas Schneider
"Dann kann man auch gleich würfeln!" Das ist eine Reaktion, wenn eine Entscheidung nicht begründbar erscheint. Kann es solche Entscheidungen in der Compliance geben? Kann würfeln sinnvoll sein? Ein Blick in die Geschichte, genauer auf die Auswahl des Staatsoberhauptes, bietet einen eindrucksvollen Nachweis, dass Zufallsentscheidungen ausschließlich bewussten Entscheidungen überlegen sein können.
Republiken, in denen die Bürger ihre Repräsentanten wählten, gab es bereits in den Stadtstaaten des antiken Griechenlands. Allerdings bestand immer die Gefahr der Errichtung einer absoluten, dauerhaften Herrschaft, der Diktatur, welche im nächsten Schritt zu einer Erbfolge, einer Monarchie wurde. Um diese Gefahr zu bannen, wurden politische Amtsträger per Los aus den männlichen Bürgern bestimmt. Der Zufall führte dazu, dass mehr oder weniger fähige Bürger Verantwortung erhielten und nach spektakulären Fehlgriffen ein Diktator eingesetzt wurde. Zur Etablierung einer Monarchie war es nur ein kleiner Schritt. Keine Republik etablierte sich dauerhaft. Mit einer Ausnahme: Venedig. Das Staatsoberhaupt der Republik Venedig, der Doge, wurde lebenslang berufen, Dynastien konnten sich nicht etablieren, im Gegensatz zu den umliegenden Staaten. Erfolgreich war das Verfahren aufgrund der Verbindung von Wahl und Zufall.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2024, Seite 109 bis 111) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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