Zum Schutz von Hinweisgebern
Das Whistleblowing-System aus Sicht der IT-Sicherheit
Über die Bedeutung der Wahl des Kommunikationskanals
Von Attila Strauss
(24.07.13) - Studien bestätigen immer wieder: Zwei Drittel der Straftaten werden durch interne oder externe Hinweisgeber aufgedeckt. Diese sogenannten Whistleblower stellen damit eine wichtige Informationsquelle bei der Aufdeckung von organisationsinternen Missständen dar. Viele Unternehmen reagieren – vom Druck der Öffentlichkeit begleitet – und entscheiden sich für die formale Einrichtung eines Whistleblowing-Systems. Aber was kommt danach?
In den USA und UK existieren bereits rechtliche Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern. Auch in Deutschland sowie anderen Staaten der Europäischen Union ist es inzwischen keine Frage mehr, "ob" gesetzliche Vorgaben folgen, sondern nur noch "wann" sie folgen. Im Umkehrschluss heißt das: Organisationsverantwortliche werden sich – früher oder später – mit der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems beschäftigen müssen.
Aus Sicht der IT-Sicherheit ist intuitiv klar, dass es vermutlich nicht ausreicht, einen Anrufbeantworter oder eine E-Mail-Adresse bereitzustellen, um für den Hinweisgeber – und im Übrigen auch für den Hinweisempfänger – sicheres Whistleblowing zu ermöglichen. Gerade ein Hinweisgeber, der in seinem Vertrauen ohnehin erschüttert ist, verlangt nach einem System, das ihm höchstmöglichen Schutz gewährt – auch in Hinblick auf Anonymität
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2013, Seite 118 bis 123) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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