Arbeitsrechtliche CoC-Implementierung
Implementierung eines Code of Conduct im Unternehmen - Erstellung und arbeitsrechtliche Wirksamkeit
Das Vorhandensein eines Code of Conduct ist für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit: Doch inwieweit nutzt dieser Unternehmen, wenn der Verhaltenskodex nicht wirksam implementiert wurde?
Von Dr. Lucas Hager und Dr. Philipp Schinz
(21.08.14) - Viele Unternehmen besitzen einen CoC (Code of Conduct), Ethik- oder Compliance-Richtlinien, die oftmals individuell erstellt werden und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Um die Wirksamkeit gegenüber Arbeitnehmern zu gewährleisten, ist die arbeitsrechtliche Implementierung dieser Richtlinien von entscheidender Bedeutung. Leider wird diese in Unternehmen häufig stiefmütterlich behandelt, wodurch die Wirksamkeit des Kodexes nicht gewährleistet werden kann. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig Gedanken über die arbeitsrechtliche Implementierung des CoC wie auch anderer Compliance-Vorgaben zu machen. In Verbindung mit einer sinnvollen Integration des CoC in unternehmensweite Regelungen sowie dem Compliance-Management-System wird die Wirksamkeit operativ in den Prozessen sichergestellt. Unternehmenseigene Komplexitäten müssen dabei zwingend berücksichtigt werden, um die Effizienz der arbeitsrechtlichen Implementierung nicht zu gefährden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2014, Seite 158 bis 163) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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