Rahmen für die CSR-Berichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht Überregulierung durch die neue CSR-Richtlinie?
Für viele Großunternehmen ist ein Nachhaltigkeitsreporting auch ohne diese gesetzliche Kodifizierung bisher schon fester Bestandteil der externen Berichterstattung
Von Prof. Dr. Michael Lühn
(19.06.15) - Am 22. Oktober 2014 hat die EU eine Richtlinie zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht (Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie) verabschiedet. Sowohl der Adressatenkreis als auch die inhaltlichen Anforderungen an die CSR-Berichterstattung werden sich mit der Richtlinie ab dem Jahr 2017 deutlich erweitern. Im Folgenden soll analysiert werden, ob die Vorgaben der CSR-Richtlinie einen angemessenen Rahmen für die CSR-Berichterstattung oder eine Überregulierung darstellen.
Mit der am 15. November 2014 veröffentlichten Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) wird die Berichterstattungspflicht von nichtfinanziellen Informationen erstmals für bestimmte große Unternehmen europaweit kodifiziert. Diese Unternehmen sollen ab 2017 z.B. bestimmte Informationen über Umwelt- und Sozialbelange, über die Einhaltung der Menschenrechte und über die Bekämpfung von Korruption in ihrem Lagebericht offenlegen. Für viele Großunternehmen ist ein Nachhaltigkeitsreporting auch ohne diese gesetzliche Kodifizierung bisher schon fester Bestandteil der externen Berichterstattung. Hierfür stehen den Unternehmen diverse internationale Standards zur Verfügung, an denen sie ihr Reporting über nichtfinanzielle Informationen ausrichten können.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2015, Seite 102 bis 107) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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