Regulierung des Handels mit Antiquitäten & Schmuck


Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Handel mit Schmuck und Antiquitäten
Ein Blick auf die konkrete Vorgehensweise der Täter



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Elena Park

Sowohl der Schmuck- als auch der Antiquitätenhandel eignen sich aufgrund der intransparenten Preisgestaltung zur Geldwäscherei und zur Finanzierung des Terrorismus. Beim Handel mit Schmuck und Antiquitäten wird Wert auf Anonymität gelegt, was wiederum Kriminellen in die Hände spielt. Auch die hohe Liquidität des Schmuck- und Antiquitätenhandels übt auf diese eine große Anziehungskraft aus. Dieser Beitrag zeigt die konkrete Vorgehensweise bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowohl im Schmuck- als auch im Antiquitätenhandel auf, wobei eine Differenzierung zwischen einerseits Privatpersonen und offiziellen Händlern als auch Terrorismusorganisationen vorgenommen wird.

Mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, welche in Deutschland und Österreich im Sommer 2017 in Kraft getreten ist, werden Händler von hochwertigen Gütern zu einheitlichen EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Diese Richtlinie rückt ins Bewusstsein, dass der Handel mit Schmuck und Antiquitäten anfällig für die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist.

Anhand dieses Beitrages wird untersucht, wie sich intelligente Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer mithilfe des Handels mit Schmuck und Antiquitäten konkret finanzieren. Es werden sowohl die Vor- als auch die Nachteile dieser Methode dargelegt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2018, Seite 119 bis 124) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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