Compliance-Funktion bei Bausparkassen
Die Novelle des Bausparkassengesetzes bringt Bausparkassen in Deutschland den notwendigen Handlungsspielraum, damit diese sich flexibel an die veränderten Marktbedingungen anpassen können
Zukünftig muss jede Bausparkasse über ein eigenständiges Risikomanagement einschließlich einer wirksamen Compliance-Funktion verfügen, die den diversifizierten regulatorischen Anforderungen gerecht wird
Von Oliver Wolff, Dr. Georg Lienke, Stefan Sell
(03.05.16) - Im Dezember 2015 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen in Kraft getreten, das geänderte Bausparkassengesetz gilt seit 1. Januar 2016. Nach über 25 Jahren ohne Novellierung der Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber nun reagiert, um das Rechtsumfeld der Spezialkreditinstitute sowohl den veränderten wirtschaftlichen als auch regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Vorrangiges Ziel der Gesetzesnovelle ist es, durch eine Ausweitung der zulässigen Geschäftsfelder und der Schaffung günstigerer Refinanzierungsmöglichkeiten, die Ertragslage der Bausparkassen dauerhaft zu sichern und zu stärken.
Die Novellierung wurde erforderlich, da die wirtschaftliche Basis der Bausparkassen in der jüngsten Vergangenheit durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau, gekoppelt mit einer traditionell langen vertraglichen Zinsbindung, erheblich in Schieflage geraten war. Neben diesen rein wirtschaftlichen Erwägungsgründen soll das neue Gesetz jedoch auch strukturellen Fortentwicklungen in der Branche begegnen. Vor allem die vermehrte Einbindung von Bausparkassen in Konzernstrukturen hat den Gesetzgeber veranlasst, die Autonomie des Risikomanagements der Bausparkassen zu stärken. Künftig müssen alle wesentlichen Tätigkeiten zur Steuerung und Kontrolle der spezifischen Risiken des Bauspargeschäfts durch die Bausparkassen selbst erfolgen, eine Auslagerung auf Dritte ist nunmehr ausdrücklich untersagt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2016, Seite 86 bis 91) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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