Naming and Shaming


§ 40c WpHG unter der Lupe: Die indirekte Einführung des Unternehmensstrafrechts in Deutschland und dessen Konsequenzen
Das Naming and Shaming implementiert indirekt das Unternehmensstrafrecht in Deutschland



Von Dr. Chorusch Taheri

Bis zur Einführung der Marktmissbrauchsrichtlinie 2014/57/EU und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Nr. 596/2014 – Market Abuse Regulation, kurz: MAR) konnten die Mitgliedsstaaten der EU jeweils frei entscheiden, ob und wie sie einen Verstoß gegen Publizitätspflichten ahnden und ob sie den Insiderhandel und die Marktmanipulation bestrafen. Die Einführung verfolgt den Zweck einer Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsstaaten und bringt dementsprechende Folgen mit sich – unter anderem nicht anonymisierte Bekanntmachungen des delinquenten Unternehmens, sowie Informationen zur Bußgeldhöhe und zu Ursachen des Bußgeldbescheides. Ziel dieser Bearbeitung ist die Untersuchung der Sinnhaftigkeit dieses Naming und Shamings von Unternehmen als Instrumentarium, um Wirtschaftskriminalität zu begegnen, diese zu sanktionieren und ihr vorzubeugen.

Mit Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) rücken unter anderem folgende juristische Fragestellungen in den Vordergrund: Welche Relevanz kommt dem Persönlichkeitsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu? Inwiefern ist der Resozialisierungsgedanke bedeutsam und auf Unternehmen anwendbar?

Dazu werden zunächst theoretische Grundlagen hinzugezogen, um im Anschluss die Verbindung zu Strafzwecktheorien herzustellen und die Fragestellungen im Hinblick darauf zu prüfen. Abschließend werden sowohl die Vor- als auch Nachteile erörtert, ein Vergleich zu Resozialisierungen hergestellt und Optimierungsvorschläge demonstriert.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2018, Seite 220 bis 224) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Resilienz von Unternehmen

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben eine Studie zur finanziellen Resilienz von Unternehmen im DACH-Raum durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass nach einer kurzen Erholungsphase nach der Coronapandemie zentrale Risikoindikatoren auf potenziell gravierende und schwer vorhersehbare Auswirkungen der anhaltenden Dauerkrisen für Unternehmen hinweisen.

  • Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR

    Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Umfassende Bilanzanalyse

    In meiner Serie "Maschine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Implikationen für die Compliance

    Compliance ist keine unverbindliche Aufforderung an die Mitarbeiter, sich an bestehende Vorschriften zu halten, keine Schönwetterveranstaltung, sondern eine Verpflichtung aller Unternehmensangehöriger. Dabei ist die Überzeugung in die Sinnhaftigkeit wirkungsvoller als die Drohung mit Sanktionen bei Fehlverhalten.

  • Relevanz von Compliance-Schulungen

    In einer zunehmend regulierten und globalisierten Wirtschaftswelt gewinnen Compliance-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern prägen auch die ethischen Grundlagen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation. Aber wie gestaltet man eine gelungene Trainingseinheit in der Praxis?

  • Zusammenhangs zwischen CSR und CDR

    Das digitale Zeitalter verändert die unternehmerische Verantwortung im Bauingenieurwesen gleichermaßen rasant. Dabei gibt es unternehmerische Ansätze wie zum Beispiel Corporate Digital Responsibility (CDR) in gegenseitiger Verlinkung mit Corporate Social Responsibility (CSR).

  • Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung

    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

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