Status quo der Gesetzeslage
Korruptionsregister: Nationale und internationale Erfahrungen
Gute Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugen
Von Prof. Dr. Stefan Behringer
(12.01.16) - Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Mehrere Bundesländer sowie internationale Staaten und Organisationen haben bereits solche Institutionen eingeführt, die dazu dienen, Unternehmen, die auffällig geworden sind, von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo der Gesetzeslage und mögliche Vorbilder für die Ausgestaltung eines Bundesgesetzes, das bis zum Frühjahr umgesetzt sein muss, um EU-Richtlinien zu erfüllen.
Korruptionsregister sollen dafür sorgen, dass öffentliche Auftraggeber nur solche Unternehmen beauftragen, die mit lauteren Mitteln ihrer geschäftlichen Betätigung nachgehen. Verstöße gegen geltende Gesetze werden eingetragen und dienen der Information öffentlicher Auftraggeber, die so die Spreu vom Weizen trennen können und gute Auftraggeber bevorzugen können. Synonym zum Begriff Korruptionsregister werden die Ausdrücke Vergabesperrregister, Vergabeausschlussregister, Ausschlussdatenbank oder im internationalen Geschäftsverkehr
Blacklist verwendet. Ziel der Eintragung ist es, zum einen gute Unternehmen bei der Auftragsvergabe zu bevorzugen. Zum anderen sollen schlechte Unternehmen daran gehindert, dass sie ihr gesetzeswidriges Handeln zu Lasten der Allgemeinheit fortsetzen können.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2015, Seite 270 bis 274) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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