Vergütung & Verwirklichung der Steuerungsfunktion


Beanreizung von Compliance über die Vorstandsvergütung börsennotierter Aktiengesellschaften
Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der Nutzung der Steuerungsfunktion der Vorstandsvergütung für die Stärkung der Gesellschafts-Compliance



Michelle-Maria Leppin

Wirksames Compliance-Management setzt eine ausgeprägte Compliance-Kultur und Speak-up-Kultur im Unternehmen voraus. Hinsichtlich der Frage, wie diese etabliert und gestärkt werden kann, erfährt die Branche derzeit einen Wandel von der Sanktions- zur Anreizkultur. Insbesondere finanzielle Anreize spielen eine bedeutende Rolle. Aber auch das Verhalten der Unternehmensleitung als Vorbild entscheidet.

Compliance ist nur dann realisierbar, wenn sie eindeutig und prägnant durch die Unternehmensleitung an die Mitarbeiter kommuniziert und ihnen vorgelebt wird. Doch auch die Unternehmensleitung bedarf unter Umständen der Motivation durch finanzielle Anreize. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, ob und wie den Vorstandsmitgliedern einer börsennotierten Aktiengesellschaft Anreize für eine Stärkung der Gesellschafts-Compliance über die Vorstandsvergütung gesetzt werden können.

Den normativen Rahmen der Vorstandsvergütung börsennotierter Aktiengesellschaften bilden die §§ 87, 87a AktG. § 87 AktG legt den Grundsatz der Angemessenheit (§ 87 Abs. 1 S. 1 AktG) und den Grundsatz der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit (§ 87 Abs. 1 S. 2 AktG) fest. Zuständig für die Gestaltung und Festsetzung der Vergütungsstruktur ist der Aufsichtsrat. Dieser hat dabei einen autonomen Ermessensspielraum, da die Vergütungsentscheidung eine unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgabe des Aufsichtsrats ist.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2023, Seite 31 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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