Schutz für Hinweisgeber
Herausforderungen für Unternehmensgruppen bei der Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie
Der neue Gesetzesentwurf entschärft die Thematik – ein Update - Bei entsprechender Ausgestaltung sind nach dem Gesetzesentwurf konzernweite Hinweisgebersysteme möglich
Gülüstan Kahraman
In der ZRFC-Ausgabe 3/2022 wurden die Herausforderungen für Unternehmensgruppen bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, (Whistleblowing-Richtlinie) dargestellt. Gegenstand war auch der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 13. April 2022, der in der vorgelegten Fassung die Notwendigkeit von zentralen Hinweisgebersystemen in Konzerngesellschaften erkannte und bestätigte.
Das Bundeskabinett hat nunmehr am 27. Juli 2022 den vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG), mit wenigen Änderungen beschlossen. Auch wenn noch die Abstimmung des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates aussteht, kann bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Regelungen des Gesetzesentwurfs um die womöglich zukünftig geltenden gesetzlichen Vorgaben handelt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob deutsche Konzerne die seit Langem etablierten Hinweisgebersysteme auch nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf weiter betreiben können.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2022, Seite 232 bis 234) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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