Optimierung des Risikomanagements


Wie man den Wertbeitrag von Risikomanagement messen kann
Ein Strukturgleichungsmodell zur Untersuchung der Risikomanagement-Performance-Beziehung in KMU



Prof. Dr. Thomas Henschel, Axel Daniel Lantzsch

Risikomanagementsysteme verursachen Kosten – lohnt sich das überhaupt? Der Erfolg der Maßnahmen lässt sich nur schwer bestimmen. Er stellt sich – wenn überhaupt – mit einer zeitlichen Verzögerung ein, und der Beitrag einzelner Maßnahmen am Unternehmenserfolg ist oft nicht ersichtlich. Mit dem vorliegenden Strukturgleichungsmodell erklären die Autoren, wie man den Erfolg der Risikomanagementmaßnahmen mithilfe eines Strukturgleichungsmodell messbar, quantifizierbar und damit vergleichbar machen kann. Das vorgestellte Messmodell zur Überprüfung des Risikomanagementreifegrades wurde im Dezember 2019 an 263 KMU in Deutschland getestet und bietet eine gute Unterstützung für KMU-Geschäftsführer und Berater zur Beurteilung der Risikomanagementanstrengungen von KMU.

Das Projekt basiert auf einer empirischen Untersuchung der Auswirkungen eines ganzheitlichen Risikomanagementsystems (RMS) auf die finanzielle Performance von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland. Damit wird das Ziel verfolgt, den KMU und deren Beratern ein besseres Verständnis über die Auswirkungen einzelner Komponenten ihres Risikomanagementsystems auf die Gesamtunternehmensperformance zu ermöglichen. Aufbauend auf einer systematischen Literaturanalyse wird der gegenwärtige Stand des RMS und dessen Auswirkungen auf die Performance in KMU präsentiert. Aufbauend auf diesen Daten wird theoriegeleitet ein Strukturgleichungsmodell zur Beurteilung der Risikomanagementaktivitäten und deren Auswirkungen auf die Performance in KMU entwickelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2020, Seite 256 bis 262) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Resilienz von Unternehmen

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben eine Studie zur finanziellen Resilienz von Unternehmen im DACH-Raum durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass nach einer kurzen Erholungsphase nach der Coronapandemie zentrale Risikoindikatoren auf potenziell gravierende und schwer vorhersehbare Auswirkungen der anhaltenden Dauerkrisen für Unternehmen hinweisen.

  • Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR

    Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Umfassende Bilanzanalyse

    In meiner Serie "Maschine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Implikationen für die Compliance

    Compliance ist keine unverbindliche Aufforderung an die Mitarbeiter, sich an bestehende Vorschriften zu halten, keine Schönwetterveranstaltung, sondern eine Verpflichtung aller Unternehmensangehöriger. Dabei ist die Überzeugung in die Sinnhaftigkeit wirkungsvoller als die Drohung mit Sanktionen bei Fehlverhalten.

  • Relevanz von Compliance-Schulungen

    In einer zunehmend regulierten und globalisierten Wirtschaftswelt gewinnen Compliance-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern prägen auch die ethischen Grundlagen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation. Aber wie gestaltet man eine gelungene Trainingseinheit in der Praxis?

  • Zusammenhangs zwischen CSR und CDR

    Das digitale Zeitalter verändert die unternehmerische Verantwortung im Bauingenieurwesen gleichermaßen rasant. Dabei gibt es unternehmerische Ansätze wie zum Beispiel Corporate Digital Responsibility (CDR) in gegenseitiger Verlinkung mit Corporate Social Responsibility (CSR).

  • Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung

    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

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