Internal Investigation: Worauf ist zu achten?
Bei unternehmensinternen Untersuchungen treffen bestehende arbeitsrechtliche Auskunftspflichten und der Grundsatz der strafprozessualen Selbstbelastungsfreiheit aufeinander
Ziel einer Internal Investigation ist es, möglichst umfassend einen Sachverhalt im Unternehmen ohne staatliche Hilfe aufzuklären
Dr. Yvonne Conzelmann
Gerade im Zusammenhang mit der Auf klärung von Compliance-Verstößen werden auch in Deutschland zunehmend unternehmensinterne Ermittlungen, sogenannte Internal Investigations, durchgeführt. In den letzten Jahren haben unternehmensinterne Ermittlungen erheblich zugenommen und sind in der Praxis nicht mehr wegzudenken.
Bislang bestehen mangels einer konkreten gesetzlichen Regelung noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten und Unklarheiten. Wegen dieser bislang bestehenden Unklarheiten sollen neue Regelungen zum Umgang und zur Handhabung von Internal Investigations etabliert werden, die insbesondere auch den Arbeitnehmerschutz im Rahmen von Internal Investigations stärken.
Im August 2019 wurde daher ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu einem Verbandssanktionengesetz (VerSanGE) publik gemacht. Dieser Referentenentwurf sieht auch Änderungen im Rahmen von Internal Investigations vor. Damit die Unternehmen in den Genuss der Sanktionsmilderung kommen, müssen im Rahmen der Durchführung von Internal Investigations die Rechte auf ein faires Verfahren eingehalten werden. Dieser Anreiz dürfte daher in der Praxis Auswirkungen auf die Internal Investigations haben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2021, Seite 27 bis 31) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Implikationen für die Compliance
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