Hinweisverarbeitung und Folgemaßnahmen
Beginnt die Löschung der Dokumentation von Whistleblower-Hinweisen am 17. Dezember 2023?
Dokumentation und Datenschutz bei Hinweisgebersystemen
Dr. Christian Schefold
Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nur als Entwurf vorliegt und die erste Lesung im Bundestag erst am 29. September 2022 stattgefunden hat, haben viele Unternehmen schon Hinweisgeberschutzsysteme etabliert. Einerseits bestanden diese Whistleblower-Einrichtungen schon vorher oder entstanden in Erwartung einer schnellen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 "zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (im Folgenden Whistleblowing-Richtlinie). Ein Hinweisgeberschutzgesetz hätte schon am 17. Dezember 2021 in Kraft treten müssen, der Verzug des Gesetzgebers jährt sich bald. Die Verzögerungen haben einige Auswirkungen auf die Praxis.
Obwohl der Schutz der Hinweisgeber noch nicht gesetzlich in Deutschland festgeschrieben ist, gab es auch schon erste ernsthafte Hinweise, um die sich bereits etablierte Meldekanäle, Meldestellen und weitere Fachbereiche der Unternehmen bereits gekümmert haben. Noch vor Beschlussfassung im Bundestag sind die ersten Verfahren schon abgeschlossen. Damit ergeben sich nun Folgefragen, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrungs- aber auch Löschungspflichten der entsprechenden Dokumentationen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2022, Seite 274 bis 278) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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