
Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen
Künstliche Intelligenz und intelligente Automatisierung entlang der Anti-Financial-Crime-Prozesskette
Der regulatorische Druck auf Finanzinstitute wächst - Effizient und compliant durch den Einsatz neuester Technologien
Peter Schadt, Sebastian Hainzl, Marina Hader, Fabian Best
Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet – doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten. Neben verschiedenen Einsatzszenarien in Marketing, Sales oder im Finance-Umfeld, stellte sich lange die Frage, wo KI im Umfeld von Anti-Financial Crime seinen Durchbruch finden wird und vor allem, wie Regulatoren und Aufsichtsbehörden auf den Einsatz der neuen Technologie in Bereichen wie Compliance und Anti-Money-Laundering (AML) reagieren werden. Inzwischen wurden auch hier erste Anwendungsfälle geschaffen, und KI ist dabei, die althergebrachte regelbasierte AML-Lösungslandschaft schrittweise zu ersetzen.
Künstliche Intelligenz und Bekämpfung der Finanzkriminalität: Status Der nachfolgende Artikel fokussiert sich auf Prozesse zur Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen wie Kreditinstitute oder Versicherungen. Die Ansätze können aber auch auf weitere Verpflichtete in Bezug auf Geldwäscheprävention und Sanktionen sowie auf die Betrugsbekämpfung übertragen werden. Im Februar 20241 wurde Frankfurt am Main zum Sitz der neuen EU-Anti-Geldwäschebehörde (Anti´Money Laundering Authority, AMLA) gewählt, zeitgleich befindet sich in Berlin das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) im Aufbau. Zwei klare Signale dafür, dass der regulatorische Druck auf Finanzinstitute im Hinblick auf die Prävention und Erkennung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen wächst. Unabhängig hiervon wurde am 21. April 20242 der sogenannte EU AI Act verabschiedet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2024, Seite 271 bis 279) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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