Konzernrevision in Kreditinstitutsgruppen
Bei der Ausgestaltung der Konzernrevisionsfunktion sind gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten
Die Konzernrevision kann sich auch der Internen Revisionen von Tochtergesellschaften bedienen
Von DIIR-Arbeitskreis "MaRisk"
(18.11.13) - Kreditinstitute müssen gemäß § 25a Absatz 1 KWG über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen. Das Risikomanagement beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision.
Zur Konzernrevisionsfunktion in Kreditinstitutsgruppen finden sich aktuell keine tiefergehenden Vorgaben der Bankenaufsicht. Dies führt – in Abhängigkeit von Struktur und Kultur der jeweiligen Bankkonzerne – zu heterogenen Ausgestaltungsformen in der Praxis. Der folgende Aufsatz befasst sich mit zwei Modellvarianten, die als Blaupause für die Organisation einer Konzernrevision in Kreditinstituten dienen können und nach Auffassung des DIIR-Arbeitskreises MaRisk den regulatorischen Vorgaben entsprechen, jedoch nicht als Idealbild missverstanden werden sollen. Wesentliche Teile des Aufsatzes sind bereits im Revisionshandbuch des Arbeitskreises MaRisk auf der Internetseite des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. veröffentlicht worden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2013, Seite 246 bis 254 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
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