Schwachstellen gezielt darstellt
IT-Prüfungshandlungen für "Nicht IT’ler"
Nicht nur der Ort an dem Daten ablegt werden sondern auch die Art und Weise wie Daten gesichert werden sollte Bestandteil einer kritischen Hinterfragung während einer Prüfung sein, besonders wenn auf externe Speichermedien zurückgegriffen wird
Von Dipl. Kfm. (FH) Marc Gittler
(14.09.15) - Gerade in kleineren Revisionseinheiten lassen es Personal- oder Zeitbudgets nicht zu, dass ein Mitarbeiter für reine IT Prüfungen eingestellt werden kann. Doch gerade in der heutigen Zeit, wo die meisten Prozesse nur mit IT-Unterstützung funktionieren, wäre es grob fahrlässig, den IT-Teil einer Prüfung zu vernachlässigen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie einfache Prüfungshandlungen in Prozessprüfungen eingebunden werden können. Dies soll im Folgenden anhand der Bereiche System-Berechtigungen und Individuelle Datenverarbeitung (IDV) verdeutlicht werden. Für beide Bereiche werden nach einer allgemeinen Einführung Prüfungshandlungen für SAP-Systeme und Excel-Dateien dargestellt. Weiterhin werden weitere Prüfungshandlungen aus den Bereichen Datensicherung und Datensicherheit aufgezeigt.
In der heutigen Zeit sind Prozesse, die nicht in irgendeiner Art und Weise von IT Systemen unterstützt werden, kaum vorstellbar. Selbst wenn der Primärprozess nicht IT-unterstützt funktioniert, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sekundärprozesse IT enthalten – und sei es nur eine vom Mitarbeiter selbst erstellte Excel Datei – sehr hoch. Die Notwendigkeit auch IT-Prüfungshandlungen durchzuführen ergibt sich aus einer Vielzahl von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Exemplarisch seinen hier der § 91 Abs. 2 AktG genannt, nach dem der Vorstand geeignete Maßnahmen, insbesondere ein internes Überwachungssystem, einzurichten hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 182 bis 186) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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