Die Implementierungsleitlinien - Teil 4
Die neuen Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex der Internen Revision
Die Interne Revision muss definitiv ein Trusted Advisor der Geschäftsführung und des Überwachungsorgans sein
Von Oliver Dieterle
Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk des Institute of Internal Auditors (IIA). Die Einhaltung ihrer verbindlichen Elemente (Grundprinzipien, Ethikkodex, Standards und Definition der Internen Revision) ist für die berufliche Praxis der Internen Revision unverzichtbar. Die Standards und der Ethikkodex sind Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Das IIA hat am 22. Februar 2019 vier Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex veröffentlicht. Wenngleich die Implementierungsleitlinien nicht zum verbindlichen Teil des IPPF gehören, so sind sie dennoch ein wichtiges Hilfsmittel, da sie den verbindlich zu beachtenden Ethikkodex auslegen und erläutern. Im Folgenden werden die Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex der Internen Revision zusammenfassend dargestellt. Die Implementierungsleitlinien zu den Attributstandards wurden in früheren Teilen der Veröffentlichung behandelt. In künftigen Teilen werden in gleicher Weise die Hinweise zu den Ausführungsstandards erläutert.
"Zweck dieses Ethikkodex ist die Förderung einer von ethischen Grundsätzen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision." So startet die Einleitung zum Ethikkodex. Zusammen mit den Standards definiert der Ethikkodex die Anforderungen, die im Rahmen der externen Beurteilung gemäß Standard 1312 betrachtet werden. Ein Ethikkodex soll dazu beitragen, dass das Vertrauen in die "objektive Prüfung des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Unternehmensführung und -überwachung begründet werden kann." Da Revisionsberichte ein Vertrauensgut sind, kann man den dort kommunizierten Inhalten nur Glauben schenken, wenn man der dahinter stehenden Organisation vertraut. So gesehen, muss die Interne Revision definitiv ein Trusted Advisor der Geschäftsführung und des Überwachungsorgans sein.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 104 bis 109) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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