Eigenständige Compliance-Funktion etablieren


Compliance-Anforderungen an Kreditinstitute gemäß den aktuellen MaRisk: Inhalt und Prüfung durch die Interne Revision
Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen

Von Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

(13.03.15) - Die Anforderung, eine eigenständige Compliance-Funktion zu etablieren, wurde für Kreditinstitute im Rahmen der 4. MaRisk-Novelle formuliert. Bei der Compliance-Funktion handelt es sich um eine so genannte "Besondere Funktion", die in der Hierarchie der MaRisk auf gleicher Ebene wie die Interne Revision und das Risikocontrolling angesiedelt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und sich ergebende Prüfungserfordernisse der Internen Revision.

Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen (so genannte MaRisk-Compliance). Der bankenaufsichtliche Hintergrund besteht in den "EBA Guidelines on Internal Governance" sowie dem Papier "Compliance and the compliance function in banks" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Zielsetzung besteht darin, Risiken, die sich aus der Nicht-Einhaltung gesetzlicher Regelungen / Vorgaben ergeben, zu reduzieren und eine Compliance-Kultur im Unternehmen zu schaffen

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 6 bis 10) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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