Unterschiede zwischen Prüfung und Beratung
Der Beratungsauftrag der Internen Revision - Mehr Wert geht nicht
Die Revision sollte Beratungsaufträge annehmen, wenn sie das Potenzial haben, einen Mehrwert zu schaffen, und Risikomanagement oder Arbeitsabläufe verbessert werden können
Michael Bünis
Die Berufsstandards sehen vor, dass die Interne Revision neben Prüfungs- auch Beratungsleistungen anbietet. Diese können sehr verschiedenartig sein. Einerseits enthalten auch Prüfungsaufträge Beratungskomponenten. Andererseits gibt es verschiedene Arten von Beratungsleistungen, die von Internen Revisoren erbracht werden. Wie werden Beratungsaufträge ausgewählt? Und wo sind die Grenzen? Wie werden sie durchgeführt? Worin besteht der Mehrwert für das Unternehmen, wenn die Interne Revision als Trusted Advisor (vertrauenswürdiger Berater) anerkannt wird? Welche Insights (Erkenntnisse) kann die Interne Revision ihren Auftraggebern liefern? Was ist, wenn die Auftraggeber keine Beratung durch die Interne Revision erwarten?
Das sind die Fragen, die im folgenden Beitrag beantwortet werden sollen. Der Beitrag orientiert sich dabei an den verbindlichen internationalen Standards, die auch für Beratungsleistungen einen Rahmen vorgeben.
Von den 106 Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision beziehen sich immerhin 21 ausschließlich auf. Man kann durchaus annehmen, dass sie weithin ein relativ unbeachtetes Dasein fristen, obwohl sie als verbindlich gelten und ihre Einhaltung im externen Quality Assessment der Internen Revision geprüft werden muss. Das erscheint nicht angemessen, denn immer öfter wird darauf hingewiesen, dass das Wertversprechen der Internen Revision am besten durch Beratungsleistungen erreicht werden kann.
In einem dynamischen Umfeld muss die Interne Revision vorausschauende Beratungsleistungen erbringen, um starke Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozesse zu fördern, anstatt Kontrollen zu prüfen, die sich ohnehin bald durch neue Systeme oder Prozesse ändern werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2022, Seite 212 bis 222) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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