Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz


Einfluss von CSRD und CSDDD auf Interne Revision, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
Normative Rahmenbedingungen und empirische Befunde



Univ.-Prof. Dr. Patrick Velte, Christoph Wehrhahn

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

Das ambitionierte EU-Green-Deal-Projekt und die zahlreichen EU-Sustainable-Regulierungen zielen auf eine klimaneutrale Wirtschaft bei den EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 ab. Die nach der EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ins Leben gerufene nichtfinanzielle Erklärung wurde durch einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach dem ESG-Konzept mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2022 abgelöst. Ein erstes komplexes Set an European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hatte
die EU-Kommission im Juli 2023 verabschiedet. Künftig werden noch branchenspezifische und mittelstandsorientierte ESRS erwartet.

ImSommer 2024 hatte die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht, sodass mit einer Finalisierung der deutschen Transformation in Kürze zu rechnen ist. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ist mit der EU-Taxonomie-Verordnung 2020 verknüpft, da nach Artikel 8 drei grüne Leistungskennzahlen (Umsatzanteil, Investitionsausgaben und Betriebsaufwand) abgeleitet werden müssen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2025, Seite 28 bis 34) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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