Interne Revision und Compliance-Funktion


Trends in der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision, Compliance und Aufsichtsrat
Wie die Community die Trends einschätzt



Ines Schubiger, Stephan Pichler, Dr. Matthias Kopetzky

Nach mehr als zehn Jahren Koexistenz von Interner Revision und Compliance und einer beständigen Weiterentwicklung der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Interner Revision hat sich eine Studie der FH Campus Wien in Kooperation mit dem IIA Austria um einen Realitätscheck bemüht.

Obwohl im Status quo nach wie vor 90 Prozent der Revisionsabteilungen klar der Unternehmensleitung unterstellt sind (nur acht Prozent dem Aufsichtsrat), wird hinsichtlich der Erwartungen und Wünsche ein gewisser Trend hin zur Zuordnung zum Aufsichtsrat, stärker als die gegenwärtige Praxis das zulässt, erkennbar. Die Erwartungshaltungen der Studienteilnehmer zeigen deutlich, was auch im Berufsstand heftig diskutiert wird, nämlich die laufende Neudefinition der Stellung der Internen Revision vor allem im Bezug zum Aufsichtsorgan.

Insgesamt wird daher von einer verstärkten Kommunikation aus der Internen Revision in den Aufsichtsrat ausgegangen, was sehr gut daran erkennbar wird, dass bei 60 Prozent der abgefragten Kommunikationswege (zum Beispiel Status Maßnahmenumsetzung oder periodische Tätigkeitsberichte) eine Zunahme erwartet wird. Ob es tatsächlich ein vermehrtes Bedürfnis nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen seitens des Aufsichtsorgans gibt, kann aus den Ergebnissen vermutet werden. Hier besteht aber noch deutlicher Forschungsbedarf.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2020, Seite 129 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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