Continuous Auditing: Ein Anwendungsbeispiel


Wie kann Continuous Auditing in der Internen Revision eingesetzt werden und welche Grundvoraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Continuous Auditing als Instrument der Internen Revision



Vanessa I. Lopez Kasper

Continuous Auditing ist bereits seit über 30 Jahre ein viel diskutiertes Thema in Theorie und Praxis, dennoch haben nur weniger Organisationen Continuous Auditing erfolgreich implementiert. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über eine kürzlich veröffentlichte Fallstudie von de Freitas / Codesso / Augusto (2020) zur Anwendung eines Continuous-Auditing-Systems im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der brasilianischen Marine. Die Autoren zeigen darin, wie der Einsatz von Continuous Auditing sukzessive ausgeweitet werden kann, um die internen Kontrollprozesse zu verbessern, und wie dies zu Effizienzsteigerung und Ressourceneinsparung in Revisionsprüfungen beiträgt.

Ursprünglich wurde Continuous Auditing (CA) als Datenüberwachungs- und Ausnahmesystem konzipiert [Bumgarner / Vasarhelyi (2018)]. Heute liefert CA ein breites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten, beispielsweise zur Überwachung von Transaktionen oder Kontrollen (Continuous Controls Monitoring), zur Absicherung der Datenintegrität [Eulerich / Kalinichenko (2018)] sowie zur Durchführung substanzieller Prüfungen (Continuous Data Assurance). Voraussetzung für die Implementierung ist ein potenziell uneingeschränkter Datenzugriff, um die Latenzzeit zwischen Transaktion und Assurance möglichst gering zu halten [Alles / Kogan / Vasarhelyi (2008)].

Grundsätzlich ist CA dazu konzipiert, die Zeitspanne zwischen dem Eintritt des prüfungsrelevanten Ereignisses sowie dessen Prüfung und einhergehender Berichterstattung zu reduzieren oder vollständig zu eliminieren [Rezaee et al. (2002)]. Die Häufigkeit der Prüfungen kann dabei, je nach der Einschätzung des Risikoniveaus, variieren [Coderre (2009)].


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2023, Seite 75 bis 79) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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