Ausbau einer Kreislaufwirtschaft


Implementierung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie in der Kunststoffindustrie: Risiken und mögliche Prüfungsansätze
Problematisch ist, dass derzeit circa 32 Prozent der Kunststoffverpackungen das geschlossene Entsorgungssystem verlassen und unkontrolliert in Umwelt und Gewässer abfließen



Adrian Neuhart

Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Für Unternehmen der Kunststoffindustrie bietet die Kreislaufwirtschaft erhebliches Wachstumspotenzial und sichert gleichzeitig die License to Operate ab. Der Artikel stellt beispielhafte Prüfungsansätze dar, um risikoorientiert Wachstumsstrategien, Managementsysteme und Geschäftsmodelle in der Kreislaufwirtschaft zu evaluieren. Durch die Auditierung der Strategieimplementierung in der Kreislaufwirtschaft kann die Interne Revision zur Absicherung der Transformation zu einem führenden nachhaltigen Unternehmen beitragen.

Kunststoffe sind essenzielle Materialien für zahlreiche Verwendungszwecke in Bereichen wie Verpackungen, Energieübertragung, Bau- und Konstruktion oder Mobilität. Polyolefine stellen den größten Anteil an Kunststoffen dar, und das Wachstum der erwarteten Nachfrage (2022: 213 Millionen Tonnen weltweit) soll in den kommen- den Jahren über dem globalen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes liegen. Der mengenmäßig größte Verwendungszweck von Polyolefinen sind Verpackungen, wobei sich der erwartete Verbrauch an Kunststoffverpackungen (derzeit 78 Millionen Tonnen) innerhalb der kommenden 20 Jahre verdoppeln soll.

Problematisch ist, dass derzeit circa 32 Prozent der Kunststoffverpackungen das geschlossene Entsorgungssystem verlassen und unkontrolliert in Umwelt und Gewässer abfließen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2024, Seite 114 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

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  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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