Qualifikationsmatrix empfohlen
Kompetenzprofile von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern: Inhaltsanalyse der Qualifikationsmatrizen
Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied pro Unternehmen verfügt über Expertise im Rechnungswesen
Prof. Dr. Reiner Quick, Kevin Gauch, Rebekka Ballering
Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist. In diesem Kontext ist eine Qualifikationsmatrix zu erstellen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Berichterstattung für die DAX-40-Unternehmen und zeigt Verbesserungsbedarf auf.
Das Diversitätsmanagement eines Unternehmens nimmt inzwischen für zahlreiche Stakeholder eine bedeutende Rolle bei der Entscheidungsfindung ein. So wird beispielsweise die Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat und Vorstand von vielen Investoren als wesentliches Kriterium betrachtet. Diversität beschränkt sich jedoch keineswegs auf geschlechterspezifische Merkmale, sondern umfasst weitere Unterscheidungsmerkmale, beispielsweise Kompetenzen. § 105 Abs. 1 AktG sieht eine klare Trennung zwischen Leitungs- und Kontrollorgan vor, d.h. ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht gleichzeitig im Vorstand der Gesellschaft tätig sein. Der Aufsichtsrat übernimmt nach § 111 Abs. 1 AktG die Überwachung der Geschäftsführung.
Um diese Funktion zeitgemäß und umfassend ausüben zu können, bedarf es kompetenter Aufsichtsräte. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das am 1.7.2021 in Kraft trat, hat die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen von öffentlichem Interesse verschärft, um das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Nach § 100 Abs. 5 AktG muss nunmehr mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf demGebiet der Abschlussprüfung verfügen. Zudem müssen die Mitglieder in ihrer Gesamtheit Branchenkenntnisse aufweisen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2024; Seite 24 bis 28) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Berichterstattung über steuerliche Aspekte
Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.
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Bei den ESG-Indikatoren im Fokus
Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.
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Governance im Unternehmen
Wenn mittelständische Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ist gleichzeitig eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Um knappe personelle und finanzielle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen, bedarf es einer Priorisierung.
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Abgrenzung des Risikomanagements
Risikomanagement und Krisenmanagement weisen eine Vielzahl wichtiger Verknüpfungspunkte auf. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt 2021 durch das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) und das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) erweiterten gesetzlichen Anforderungen an das Krisen- und Risikomanagement ist es wichtig, diese Bezüge zu kennen.
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Steuern im ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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ESRS und die Bewertung von Auswirkungen
Die ESRS eröffnen weiten Gestaltungsspielraum bei der Operationalisierung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit. Dies gilt besonders für die Perspektive der Auswirkungs-Wesentlichkeit, mit der sich viele Unternehmen erstmals befassen. Bei der Bewertung müssen u. a. Maßstäbe festgelegt werden, wie die Wesentlichkeit bestimmt wird; in der Praxis ist die Umsetzung mit Unklarheit verbunden.
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Weiterbildungen des Aufsichtsrats
Nur wenige Aufsichtsräte bilden sich regelmäßig weiter. Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Aufsichtsrat sind jedoch regelmäßige Fortbildungen unerlässlich. Wie die Analyse der DAX-Konzerne zeigt, setzen die Unternehmen mit einer Ausnahme die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um.
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Monitoring von Finfluencer Relations
Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.
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Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere
In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.
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Entwaldungsfreie Lieferketten
"EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.